Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte einer anderen Person einen Schaden zufügt. Das gilt beispielsweise, wenn Sie aus Versehen die volle Kaffeetasse über das Notebook einer Freundin kippen (Sachschaden). Oder wenn Sie zu schnell mit Ihrem Bike um die Kurve sausen und dabei einen Passanten umfahren, der sich die Hand kompliziert bricht (Personenschaden). Auch die Folgekosten (sogenannte "unechte Vermögensschäden") aus solchen Missgeschicken zahlt die private Haftpflichtversicherung. Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Einbußen durch Datenverlust auf dem Laptop oder auch der Verdienstausfall der verletzten Person, die nicht mehr arbeiten kann.
Außerdem sind Mietsachschäden versichert, etwa wenn Ihre Waschmaschine ausläuft und dadurch einen Wasserschaden am Gebäude verursacht.
Schäden an eigenen Gegenständen oder an denen von mitversicherten Personen sind dagegen nicht versichert. Auch wenn ein Schaden vorsätzlich verursacht wurde, bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen.