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Mobilität

Die sieben Todsünden im Straßenverkehr 

Auto auf der Autobahn

Nein, WissensWert will keine Moralpredigt halten und mit dem erhobenen Zeigefinger die Verkehrsregeln erklären. Von unseren sieben Todsünden im Straßenverkehr wird sich so leicht wohl auch keiner freisprechen können (und wenn, dann werfe er den ersten Stein). Es gibt einige Situationen, die gefährlich sind und oft zu schweren Unfällen führen. Und wenn man nur ein bisschen Nachsicht hat, fährt es sich doch für alle ein bisschen leichter.

Todsünde "Hochmut" oder auch der Sekundenschlaf

Selbstüberschätzung kommt vor dem Unfall: Zu müde zum Fahren?! Ich doch nicht! Gut, mir ist kalt, die Augen brennen, die Fahrbahn wird immer enger und irgendwie kann ich mich an die letzten gefahrenen Kilometer nicht wirklich erinnern – bei diesen Anzeichen müssten eigentlich alle Alarmglocken läuten. Sekundenschlaf ist ein unterschätztes Risiko und kann schnell zu schweren oder sogar tödlichen Unfällen führen. Laut Deutscher Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin ist das Reaktionsvermögen nach 17 Stunden ohne Schlaf so beeinträchtigt, wie mit 0,5 Promille Alkohol im Blut. Nach 22 Stunden sogar wie bei 1,0 Promille. Und eine Ausrede ist es auch nicht: Wer einen Unfall verursacht und angibt, dass er sehr müde war, eingeschlafen ist oder es ihm anderweitig nachgewiesen werden kann, verstößt damit gegen das Gesetz. Und sogar mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn er die Gefahr fahrlässig verursacht hat. Ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis kann verhängt werden.

Checkliste
Sekundenschlaf vorbeugen

Worauf man achten sollte

  • Fahrten nur fit und ausgeschlafen antreten
  • Längere Fahrten besser im Vorfeld planen
  • Innere Uhr und Leistungstiefs im Blick behalten
  • Regelmäßige Pausen bei längeren Fahrten
  • Fahrerwechsel bei längeren Touren
  • Wer Medikamente einnimmt, sollten checken, dass diese nicht müde machen.
  • Schon ein Kurzschlaf von 15 bis 20 Minuten macht für eine Weile wieder fit
  • Nur kurzfristig wirken laute Musik, offene Fenster oder Kaffee bzw. Energydrinks

Todsünde "Geiz" oder auch der Blinker und der Schulterblick

Blinker und Schulterblick?! Spare ich mir! Dabei sollte damit nicht gegeizt werden. Beiden Maßnahmen sind enorm wichtig, weil sie Unfälle verhindern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Wer blinkt, zeigt, dass er die Fahrtrichtung ändert. Andere Verkehrsteilnehmer können sich darauf einstellen und angemessen reagieren. Es kommt zu weniger Missverständnissen und Verwirrungen. Nicht-Blinken in manchen Situationen kann zu Bußgeldern und Strafen führen. Allerdings ist es nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Genauso wie der Schulterblick. Er hilft dabei, den sogenannten „toten Winkel“ zu überwachen. Das ist der Bereich um ein Fahrzeug herum, den der Fahrer nicht sieht, ohne sich zu bewegen oder die Spiegel anzupassen. Befinden sich in diesem Bereich andere Verkehrsteilnehmer, kann der Fahrer sie übersehen, weil sie für ihn komplett unsichtbar sind. Der Blick in den Seitenspiegel reicht nicht aus. Aber in Kombi mit dem Schulterblick minimiert man die Unfallgefahr.

 

Unser Tipp
Blinken oder nicht blinken – der Kreisverkehr

Einmal im Strudel des Kreisverkehrs und nie wieder aufgehört zu blinken? Im Kreisverkehr benutzt man den Blinker nur bei der Ausfahrt. Bei der Einfahrt ist der Blinker ausdrücklich verboten.

 

Todsünde "Wollust" oder auch "no mobile phone phobia"

Frau am Steuer mit Handy
Frau am Steuer mit Handy

Nomophobie – ausgeschrieben: no mobile phone phobia – lautet der Fachbegriff für Handysucht. Ich kann einfach nicht ohne. Ständig muss ich es in der Hand halten und schauen, was es Neues gibt. Da hat doch was vibriert… neue Nachricht – wer mich da erreichen will… Kurz mal aufs Smartphone geschaut, wird schon nicht so tragisch sein… Doch! Im Straßenverkehr kann das schon mal tragisch sein. Im Straßenverkehr reicht schon dieser eine Augenblick aus. Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr währen der Fahrt ist verboten. Auch Textnachrichten schreiben oder lesen, Anrufen ablehnen oder Uhrzeit ablesen – alles, wofür das Handy in die Hand genommen werden muss, ist tabu. Wer erwischt wird, muss mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Im worst case, also bei Gefährdung oder Sachbeschädigung, kommt zu Bußgeld und Punkten noch ein Fahrverbot hinzu.

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Trotz aller Vor- und Rücksicht passieren im Straßenverkehr immer wieder Unfälle – ob selbst verursacht oder nicht.

Todsünde "Zorn" oder auch Drängeln, Rasen, Beleidigen

Zum Drängler oder Raser kann jeder werden. Das liegt sicherlich daran, dass der Straßenverkehr immer irgendwie mit dem Rennsport-Gedanken belegt ist: Wir wollen alle schnellstmöglich unser Ziel erreichen. Wer die freie Fahrt behindert, weil er beispielsweise „langsam“ unterwegs ist, kann dann schon mal zum Opfer werden. Dichtes Auffahren, Beleidigungen, Hupe oder Lichthupe – da gibt Einiges, um zu demonstrieren: Du bist im Weg. Verkehrsrowdys werden allerdings mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar Fahrverbot bestraft. Der Mittelfinger oder ein „Vogel“ gelten als Beleidigung – übrigens auch, wenn man ihn einer Videoüberwachungskamera zeigt.

 

Unser Tipp
Wie sollte man auf Aggressionen im Straßenverkehr reagieren?

Auch wenn es schwierig ist: Ruhe bewahren und riskante Fahrmanöver vermeiden. Nicht drängen lassen, in Panik verfallen oder provozieren. Besser die Situation entschärfen und den Drängler bei der nächsten Gelegenheit passieren lassen.

Todsünde "Völlerei" oder auch die Promillegrenze

Ach das eine Glas Wein oder die zwei Fläschchen Bier… Das wird immer so abgetan, aber bin ich wirklich noch fahrtüchtig? Was oft vergessen wird: Alkohol ist ein Betäubungsmittel. Übermäßiger Konsum von Drogen oder Alkohol vor dem Fahren kann zu schweren Unfällen führen.


Ums mal so ein bisschen einzunorden: ab ca. 0,3 Promille lassen Sehvermögen und Bewegungskoordination nach. Mit steigendem Pegel nimmt die Reaktionsfähigkeit ab, Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, man hört schlechter und hat bereits einen Tunnelblick. In Deutschland gilt die sogenannte 0,5 Promillegrenze.

 

Gerät ein Fahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille in eine Polizeikontrolle, begeht er wegen Alkoholisierung eine Ordnungswidrigkeit und es drohen ihm 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wer ab 1,1 Promille erwischt wird, macht sich sogar strafbar: Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Haftstrafe, Abgabe Führerschein mit Sperrfrist, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – das zieht quasi einen ganzen Rattenschwanz an Maßnahmen nach sich. Ganz abgesehen von der Gefahr, die man auch für andere darstellt.
 

0,0 Promillegrenze für Fahranfänger in der Probezeit

Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer bis zum 21. Geburtstag. Wer trotzdem unter Alkoholeinfluss fährt und erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg, Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Todsünde "Neid" oder auch das Reißverschlussverfahren

Sind sie nicht herrlich, die ganzen Klischees?! „Den mit dem dicken Auto lasse ich nicht rein! – und Gas“. Kann ein Fahrstreifen nicht durchgehend befahren werden oder endet sogar, kommt das Reißverschlussverfahren, auch bekannt als „Fädeln“ oder „Einfädeln im Wechsel“ zum Einsatz. Ein Fahrzeug aus der verbliebenen Spur muss dem Fahrzeug auf der wegfallenden Spur die Chance geben, sich vor ihm einzufädeln.

 

Das ist sogar gesetzlich festgelegt. Daher ist ein Bestehen auf die Vorfahrt nicht ratsam und erzeugt eine unnötige Gefahrensituation. Kommt es sogar zu einem Unfall, kann ein Verwarngeld oder sogar eine Teilschuld als Konsequenz folgen. Auf dem Beschleunigungsstreifen von Autobahnen gilt das übrigens nicht. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt.

 

Todsünde "Trägheit" oder auch TÜV & Co

Auto – es fängt mit „AU“ an und hört mit „O“ auf. Als Besitzer eines Autos hat man gewisse Pflichten, es regelmäßig warten und überprüfen zu lassen. Schließlich soll das Auto nicht zur Gefahr für Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer werden. Alle Fahrzeuge müssen in gewissen Abständen zur Hauptuntersuchung (TÜV) und zur Abgasuntersuchung (AU). Wann genau es so weit ist, steht in der Zulassung. Diese sollte übrigens immer mitgeführt werden.

Unser Tipp
Reifenprofil-Test mit der 1-Euro-Münze

Der goldene Rand der 1-Euro-Münze ist genau drei Millimeter breit. Münze in die Mitte des Reifenprofils stecken. Ist der Goldrand schon sichtbar? Dann könnte es Zeit für neue Reifen sein.



Was man vorab selbst regelmäßig checken sollte... Die Reifen müssen ausreichend Profil haben und der Luftdruck eingehalten werden. Alle Fahrzeuglichter müssen funktionieren und richtig eingestellt sein. In Deutschland besteht die Pflicht, Warnwesten und Verbandskasten im Fahrzeug zu haben. Der Verbandskasten gehört unter den Fahrersitz und hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ein Warndreieck gehört außerdem zur Ausstattung und muss bei einem Unfall aufgestellt werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

 

Wer gegen diese Wartungs- und Prüfpflicht verstößt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Noch schlimmer: Kommt es zum Unfall kann das sogar rechtliche Konsequenzen mit sich führen.

 

Stand: Oktober 2023

Das Wort zum Schluss

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