Für neue Verträge ab 2027 gilt: Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit dem 65. Lebensjahr und spätestens mit dem 70. Lebensjahr. Innerhalb dieses Rahmens besteht künftig ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Auszahlungsformen:
- Lebenslange Rente: Die monatliche Auszahlung läuft bis zum Lebensende. Vererbbar ist sie nicht. Wahlweise besteht die Möglichkeit, 20 % des Kapitals in der Fonds-Anlage belassen, sodass dieser chancenorientiert angelegt ist.
- Entnahmeplan: Die Auszahlung der Rente erfolgt über einen vereinbarten Zeitraum. Der Plan muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres laufen. Das Kapital ist dann aufgebraucht; das „Risiko“ lange zu leben (sogenanntes Langlebigkeitsrisiko) und ohne Geld dazustehen, liegt beim Sparenden selbst. Geld aus diesem Vertragsvermögen, das beim Tod noch nicht ausgezahlt wurde, ist dann vererbbar. Steuerliche Förderungen müssten dann allerdings ggf. zurückgezahlt werden.
Außerdem bleibt in allen Fällen die Möglichkeit erhalten, zu Rentenbeginn u. U. bis zu 30 % des angesparten Guthabens als Einmalbetrag zu entnehmen.
Welche Auszahlungsform besser passt, hängt von der individuellen Lebenssituation sowie der eigenen Chancenorientierung ab.
Wichtig: Das Langlebigkeitsrisiko beim Entnahmeplan sollte nicht unterschätzt werden. Wer länger lebt als die vereinbarte Auszahlungsdauer, erhält nach dem 85. Lebensjahr keine weiteren Zahlungen aus dem Plan.