In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung, die natürlich auch für Studierende gilt. Zu Beginn des Studiums kann man sich entscheiden, ob man sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Abhängig von Alter und wie man bisher krankenversichert war, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Beitragsfreie Familienversicherung
Wer bisher gesetzlich über die Eltern versichert war, kann als Student so lange kostenfrei bleiben, wie die Eltern Kindergeld erhalten. Das funktioniert auch über den Ehe- oder Lebenspartner, wenn dieser gesetzlich versichert ist. Die Krankenkasse benötigt lediglich den Beginn des Studiums und einen Nachweis, zum Beispiel mit einer Studienbescheinigung. Weil das Kindergeld meist bis zum 25. Lebensjahr gezahlt wird, profitiert man so lange von der beitragsfreien Familienversicherung. Der Zeitraum kann sich um maximal ein Jahr verlängern, falls man ein anerkanntes soziales Jahr oder den Wehrdienst absolviert hat.
Studentische Krankenversicherung
Wer – zum Beispiel aufgrund einer Ausbildung – schon vor dem Studium selbst gesetzlich krankenversichert war oder zu Beginn des Studiums bereits über 25 Jahre alt ist, kommt für die beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr in Frage. Man kann wählen zwischen der privaten und der gesetzlichen Versicherung. Wer in der Gesetzlichen bleiben möchte, kann sich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres studentisch krankenversichern und von dem geringeren Beitragssatz für Studierende profitieren. Gleiches gilt, wenn man während des Studiums 25 Jahre alt wird und aus der Familienversicherung herausfällt.
Private Krankenversicherung I
Vor Beginn des Studiums besteht in der Regel die Option, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dazu kann man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen (der Antrag muss mindestens drei Monate nach Studienbeginn gestellt werden). Die privaten Versicherer bieten oft spezielle Studenten-Tarife. Die sind günstiger als die regulären Tarife und leisten bereits über dem Niveau der gesetzlichen Kassen. Wer nach dem Studium beispielsweise ins Angestelltenverhältnis wechselt, kann dann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückgehen.
Private Krankenversicherung II
Wer bereits vor dem Studium privat krankenversichert ist, weil man zum Beispiel selbstständig war oder ein bzw. beide Elternteile Beamte sind, hat keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Stattdessen könnte man in die studentische Krankenversicherung wechseln oder einfach privatversichert bleiben. „Beamtenkinder“ profitieren vom staatlichen Zuschuss (Beihilfe) und dem oft günstigen Beihilfetarif beim Krankenversicherer, solange Kindergeld gezahlt wird.