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Gesundheit

Privat oder gesetzlich krankenversichern? Wie Studis weise wählen

Studierende können entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Wie Sie die beste Versorgung für Ihre Gesundheit bekommen und dabei noch sparen können.

Rund 500.000 junge Menschen starten jedes Jahr in ihr erstes Semester an einer Universität oder Hochschule in Deutschland. Sie sitzen in Kursen zu Design, BWL oder Psychologie und büffeln für den bestmöglichen Abschluss. Bevor die Uni-Bibliothek zu Ihrem neuen Wohnzimmer wird und Sie täglich mit feinstem Wissen versorgt, können Sie noch eine Entscheidung treffen, bei der ebenfalls die bestmögliche Versorgung gefragt ist: Ihre Krankenversicherung.


Studierende haben nämlich die Wahl, ob sie während des Studiums gesetzlich oder privat krankenversichert sein wollen. Spezielle Tarife ermöglichen einen preiswerten Schutz in beiden Systemen. Was muss man bei der Entscheidung beachten? Für wen ist der Privatstatus schon als Student sinnvoll? Und was sollte in einen Kostenvergleich mit einfließen?

Wie können sich Studierende krankenversichern?

In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung, die natürlich auch für Studierende gilt. Zu Beginn des Studiums kann man sich entscheiden, ob man sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Abhängig von Alter und wie man bisher krankenversichert war, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
 

Beitragsfreie Familienversicherung 
Wer bisher gesetzlich über die Eltern versichert war, kann als Student so lange kostenfrei bleiben, wie die Eltern Kindergeld erhalten. Das funktioniert auch über den Ehe- oder Lebenspartner, wenn dieser gesetzlich versichert ist. Die Krankenkasse benötigt lediglich den Beginn des Studiums und einen Nachweis, zum Beispiel mit einer Studienbescheinigung. Weil das Kindergeld meist bis zum 25. Lebensjahr gezahlt wird, profitiert man so lange von der beitragsfreien Familienversicherung. Der Zeitraum kann sich um maximal ein Jahr verlängern, falls man ein anerkanntes soziales Jahr oder den Wehrdienst absolviert hat.

Studentische Krankenversicherung 
Wer – zum Beispiel aufgrund einer Ausbildung – schon vor dem Studium selbst gesetzlich krankenversichert war oder zu Beginn des Studiums bereits über 25 Jahre alt ist, kommt für die beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr in Frage. Man kann wählen zwischen der privaten und der gesetzlichen Versicherung. Wer in der Gesetzlichen bleiben möchte, kann sich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres studentisch krankenversichern und von dem geringeren Beitragssatz für Studierende profitieren. Gleiches gilt, wenn man während des Studiums 25 Jahre alt wird und aus der Familienversicherung herausfällt.

Private Krankenversicherung I

Vor Beginn des Studiums besteht in der Regel die Option, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dazu kann man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen (der Antrag muss mindestens drei Monate nach Studienbeginn gestellt werden). Die privaten Versicherer bieten oft spezielle Studenten-Tarife. Die sind günstiger als die regulären Tarife und leisten bereits über dem Niveau der gesetzlichen Kassen. Wer nach dem Studium beispielsweise ins Angestelltenverhältnis wechselt, kann dann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückgehen.

Private Krankenversicherung II

Wer bereits vor dem Studium privat krankenversichert ist, weil man zum Beispiel selbstständig war oder ein bzw. beide Elternteile Beamte sind, hat keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Stattdessen könnte man in die studentische Krankenversicherung wechseln oder einfach privatversichert bleiben. „Beamtenkinder“ profitieren vom staatlichen Zuschuss (Beihilfe) und dem oft günstigen Beihilfetarif beim Krankenversicherer, solange Kindergeld gezahlt wird.

Kann die kostenlose Familienversicherung im Studium enden?

Ja, die beitragsfreie Familienversicherung kann während des Studiums enden. Dann muss man sich selbst um den Krankenschutz kümmern. Das ist der Fall, wenn man 25 Jahre alt wird. Hat man vor dem Studium den Wehrdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert oder war in der Entwicklungshilfe tätig, so verlängert sich der Zeitraum um maximal ein Jahr. Wird als Berufsausbildung ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen, besteht die Versicherung bis zum Ende des Semesters, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, also am Vortag des 25. Geburtstages.


Neben der Altersgrenze spielt auch die Einkommenssituation eine Rolle. Entscheidend sind vor allem die Höhe des Verdiensts und die wöchentliche Arbeitszeit:

  • Verdienst bei selbstständiger Tätigkeit, als Werkstudent, Mieteinkünfte etc. maximal 485 Euro monatlich (Stand 2023)
  • Die Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijob) liegt bei 520 Euro monatlich (Stand 2023).
  • Die wöchentliche Arbeitszeit darf außerhalb der Semesterferien maximal 20 Stunden betragen.
  • Das Arbeitsverhältnis darf maximal 26 Wochen pro Jahr bestehen.

Diese Vorgaben bedeuten, dass Studierende in den Semesterferien 40 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne aus der Familienversicherung zu fallen.

Checkliste
Studis vor der Wahl: gesetzlich oder privat?

Was spricht für das jeweilige Krankenversicherungssystem?

Gesetzlich versichert

  • günstige studentische Krankenversicherung (bis 30 Jahre)
  • Aufnahmepflicht unabhängig vom Gesundheitszustand
  • Einheitsbeitrag unabhängig vom Gesundheitszustand
  • Abrechnung direkt zwischen Arzt und Krankenkasse
  • Bonusprogramme belohnen Präventionsmaßnahmen
  • eigene Kinder können beitragsfrei mitversichert werden
  • Wechselmöglichkeit nach dem Studium in die PKV

Privat versichert

  • bessere Gesundheitsversorgung
  • vertraglich garantierte Leistungen
  • günstige Studententarife
  • Gesundheitszustand kann in jungen Jahren für spätere Tarife „gesichert“ werden
  • schnellere (Facharzt)-Termine
  • Erstattung von Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit
  • Leistungspakete individuell wählbar
  • Wechselmöglichkeit nach dem Studium in die GKV

Wie viel kostet eine studentische Krankenversicherung?

Der Grundbetrag für eine studentische Krankenversicherung, auch „Krankenversicherung der Studenten” (KVdS), liegt bei allen Kassen aktuell bei 82,99 Euro pro Monat (Stand Januar 2023). Hinzu kommen Zusatzbeiträge, die je nach gesetzlicher Krankenkasse unterschiedlich hoch ausfallen.
Die studentische Krankenversicherung ist für diejenigen relevant, die für eine beitragsfreie Familienversicherung nicht (mehr) in Frage kommen und sich nicht privat krankenversichern möchten. Abschließen kann man sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse. Die studentische Krankenversicherung läuft maximal bis zum 30. Lebensjahr. Danach steigen die Beiträge deutlich an. Das Leistungsniveau der studentischen Krankenversicherung liegt auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen.

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Bekomme ich als Student einen Zuschuss zu meinen Krankenversicherungsbeiträgen?

Wer sich während des Studiums selbst versichert – egal ob privat oder gesetzlich bzw. studentisch –, kann einen Zuschuss erhalten. Vorausgesetzt, man erhält BAföG. Beim BAföG-Amt kann man einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen. Dabei ist die Höhe des BAföG egal, der Zuschuss ist für alle gleich und beträgt monatlich ab dem Wintersemester 22/23 122 Euro (94 Euro Krankenversicherung + 28 Euro Pflegeversicherung). Ab dem 30. Lebensjahr steigt der Zuschlag auf 205 Euro (167 Euro + 38 Euro).

Gesetzlich oder privat – wie sollte ich mich als Student krankenversichern?

Bei der Wahl ob gesetzliche oder private Krankenversicherung wird meist zwischen den Kosten und dem gewünschten Versorgungsniveau abgewogen. Wichtig für Studierende: Für die gesamte Dauer des Studiums muss man sich auf ein System festlegen.

Wer die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllt, kann die Haushaltskasse schonen. Auch die Kostenbelastung einer studentischen Krankenversicherung hält sich in Grenzen. Allerdings sollte man bedenken, dass die GKV bestimmte Leistungen nicht übernimmt. Eigenbeteiligungen (z. B. für Zahnersatz, Sehhilfen, Medikamente, Reiseimpfungen, Osteopathie etc.) müssen in die Kostenkalkulation einbezogen werden. Ebenso wie den Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen von ihren Mitgliedern erheben dürfen, um ihre Ausgaben mitzufinanzieren. Ab 25 Jahren fällt man zudem aus der kostenfreien Familienversicherung heraus, mit 30 Jahren in der Regel aus der günstigeren studentischen Krankenversicherung. Ab dann erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag spürbar und kann den zur PKV übersteigen. Dies sollte von Anfang an berücksichtigt werden. Denn: Während des Studiums ist ein Wechsel zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung nicht mehr möglich.
 

Eine private Krankenversicherung kann eine deutlich bessere Gesundheitsversorgung gegenüber den Basisleistungen der GKV bieten. Den gewünschten Schutz über den Tarif kann man selbst auswählen und gestalten. Diese Leistungen sind ohne Zusatzbeitrag oder nachträgliche Eigenbeteiligung sicher. Wie wichtig ist außerdem eine gute Zahnversorgung? Eine Chefarztbehandlung, falls man einmal im Krankenhaus liegt? Wie sieht es mit alternativen Heilmethoden aus? Diese Leistungen lassen sich ganz gezielt über einen PKV-Tarif zusammenstellen. Das Leistungspaket wirkt sich dann natürlich auf die Beitragshöhe aus.

In den Kostenvergleich beider Systeme sollten nicht nur der erwähnte Zusatzbeitrag und die Eigenbeteiligungen der GKV einfließen, sondern eventuelle Bonusprogramme. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen ihren Mitgliedern für bestimmte Maßnahmen (Krebsvorsorge, Zahnvorsorge, Blutspende etc.) einen kleinen Betrag am Ende des Jahres zurück. In der privaten Krankenversicherung können es sogar einige Monatsbeiträge jedes Jahr sein, die erstattet werden, wenn keine Leistungen bei der Versicherung eingereicht wurden. Das reduziert die Gesamtkosten für den Krankenschutz.

 

(Stand: Januar 2023)

Möchten Sie noch mehr zum Thema Krankenversicherung für Studenten wissen? Erfahren Sie mehr im nächsten Teil.

Das Wort zum Schluss

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