Gesundheit
Privat oder gesetzlich krankenversichern? Wie Studis weise wählen
Studierende können entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Wie Sie die beste Versorgung für Ihre Gesundheit bekommen und dabei noch sparen können.
Rund 500.000 junge Menschen starten jedes Jahr in ihr erstes Semester an einer Universität oder Hochschule in Deutschland. Sie sitzen in Kursen zu Design, BWL oder Psychologie und büffeln für den bestmöglichen Abschluss. Bevor die Uni-Bibliothek zu Ihrem neuen Wohnzimmer wird und Sie täglich mit feinstem Wissen versorgt, können Sie noch eine Entscheidung treffen, bei der ebenfalls die bestmögliche Versorgung gefragt ist: Ihre Krankenversicherung.
Studierende haben nämlich die Wahl, ob sie während des Studiums gesetzlich oder privat krankenversichert sein wollen. Spezielle Tarife ermöglichen einen preiswerten Schutz in beiden Systemen. Was muss man bei der Entscheidung beachten? Für wen ist der Privatstatus schon als Student sinnvoll? Und was sollte in einen Kostenvergleich mit einfließen?
Wie können sich Studierende krankenversichern?
In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung, die natürlich auch für Studierende gilt. Zu Beginn des Studiums kann man sich entscheiden, ob man sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Abhängig von Alter und wie man bisher krankenversichert war, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Beitragsfreie Familienversicherung
Wer bisher gesetzlich über die Eltern versichert war, kann als Student so lange kostenfrei bleiben, wie die Eltern Kindergeld erhalten. Das funktioniert auch über den Ehe- oder Lebenspartner, wenn dieser gesetzlich versichert ist. Die Krankenkasse benötigt lediglich den Beginn des Studiums und einen Nachweis, zum Beispiel mit einer Studienbescheinigung. Weil das Kindergeld meist bis zum 25. Lebensjahr gezahlt wird, profitiert man so lange von der beitragsfreien Familienversicherung. Der Zeitraum kann sich um maximal ein Jahr verlängern, falls man ein anerkanntes soziales Jahr oder den Wehrdienst absolviert hat.
Studentische Krankenversicherung
Wer – zum Beispiel aufgrund einer Ausbildung – schon vor dem Studium selbst gesetzlich krankenversichert war oder zu Beginn des Studiums bereits über 25 Jahre alt ist, kommt für die beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr in Frage. Man kann wählen zwischen der privaten und der gesetzlichen Versicherung. Wer in der Gesetzlichen bleiben möchte, kann sich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres studentisch krankenversichern und von dem geringeren Beitragssatz für Studierende profitieren. Gleiches gilt, wenn man während des Studiums 25 Jahre alt wird und aus der Familienversicherung herausfällt.
Private Krankenversicherung I
Vor Beginn des Studiums besteht in der Regel die Option, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dazu kann man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen (der Antrag muss mindestens drei Monate nach Studienbeginn gestellt werden). Die privaten Versicherer bieten oft spezielle Studenten-Tarife. Die sind günstiger als die regulären Tarife und leisten bereits über dem Niveau der gesetzlichen Kassen. Wer nach dem Studium beispielsweise ins Angestelltenverhältnis wechselt, kann dann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückgehen.
Private Krankenversicherung II
Wer bereits vor dem Studium privat krankenversichert ist, weil man zum Beispiel selbstständig war oder ein bzw. beide Elternteile Beamte sind, hat keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Stattdessen könnte man in die studentische Krankenversicherung wechseln oder einfach privatversichert bleiben. „Beamtenkinder“ profitieren vom staatlichen Zuschuss (Beihilfe) und dem oft günstigen Beihilfetarif beim Krankenversicherer, solange Kindergeld gezahlt wird.
Kann die kostenlose Familienversicherung im Studium enden?
Ja, die beitragsfreie Familienversicherung kann während des Studiums enden. Dann muss man sich selbst um den Krankenschutz kümmern. Das ist der Fall, wenn man 25 Jahre alt wird. Hat man vor dem Studium den Wehrdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert oder war in der Entwicklungshilfe tätig, so verlängert sich der Zeitraum um maximal ein Jahr. Wird als Berufsausbildung ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen, besteht die Versicherung bis zum Ende des Semesters, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, also am Vortag des 25. Geburtstages.
Neben der Altersgrenze spielt auch die Einkommenssituation eine Rolle. Entscheidend sind vor allem die Höhe des Verdiensts und die wöchentliche Arbeitszeit:
- Verdienst bei selbstständiger Tätigkeit, als Werkstudent, Mieteinkünfte etc. maximal 485 Euro monatlich (Stand 2023)
- Die Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijob) liegt bei 520 Euro monatlich (Stand 2023).
- Die wöchentliche Arbeitszeit darf außerhalb der Semesterferien maximal 20 Stunden betragen.
- Das Arbeitsverhältnis darf maximal 26 Wochen pro Jahr bestehen.
Diese Vorgaben bedeuten, dass Studierende in den Semesterferien 40 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne aus der Familienversicherung zu fallen.
Wie viel kostet eine studentische Krankenversicherung?
Der Grundbetrag für eine studentische Krankenversicherung, auch „Krankenversicherung der Studenten” (KVdS), liegt bei allen Kassen aktuell bei 82,99 Euro pro Monat (Stand Januar 2023). Hinzu kommen Zusatzbeiträge, die je nach gesetzlicher Krankenkasse unterschiedlich hoch ausfallen.
Die studentische Krankenversicherung ist für diejenigen relevant, die für eine beitragsfreie Familienversicherung nicht (mehr) in Frage kommen und sich nicht privat krankenversichern möchten. Abschließen kann man sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse. Die studentische Krankenversicherung läuft maximal bis zum 30. Lebensjahr. Danach steigen die Beiträge deutlich an. Das Leistungsniveau der studentischen Krankenversicherung liegt auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen.
Auslandssemester in Sicht?!
Bekomme ich als Student einen Zuschuss zu meinen Krankenversicherungsbeiträgen?
Wer sich während des Studiums selbst versichert – egal ob privat oder gesetzlich bzw. studentisch –, kann einen Zuschuss erhalten. Vorausgesetzt, man erhält BAföG. Beim BAföG-Amt kann man einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen. Dabei ist die Höhe des BAföG egal, der Zuschuss ist für alle gleich und beträgt monatlich ab dem Wintersemester 22/23 122 Euro (94 Euro Krankenversicherung + 28 Euro Pflegeversicherung). Ab dem 30. Lebensjahr steigt der Zuschlag auf 205 Euro (167 Euro + 38 Euro).
Gesetzlich oder privat – wie sollte ich mich als Student krankenversichern?
Stand: Januar 2023