Hilfreich bei einem Unfall im Ausland ist die Internationale Versicherungskarte, die sogenannte “Grüne Karte”. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug Kfz-haftpflichtversichert ist. Rein theoretisch ist die Karte in jedem EU-Land mitzuführen. Wer sich unsicher ist, einfach beim Versicherer nachfragen.
Mobilität
Mit dem Auto im Ausland unterwegs: Worauf muss ich achten
EIne kurze Anleitung für einen entspannten Roadtrip
Wenn ich mit dem eigenen Auto in den Urlaub fahre, sollte ich auf ein paar Dinge achten: unterschiedliche Verkehrsregeln, Sprachen und kulturelle Nuancen – WissensWert weiß, worauf man im Vorfeld achten sollte und was zu tun ist, wenn es dann doch zum Unfall kommt.
Alle Dokumente an Bord?
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte auf jeden Fall seinen gültigen Führerschein mitführen. Für welches Land ist der eigentlich anerkannt? In Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt der deutsche Führerschein. In manchen Ländern ist ein zusätzliches Dokument, ein internationaler Führerschein erforderlich. Dieser kann beim Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) beantragt werden. Fahrzeugschein darf ebenfalls nicht fehlen, weil dieser technische Informationen zum Kfz bereitstellen. Und die eigenen Ausweisdokumente, wie Personalausweis und/oder Reisepass, sollten noch gültig sein.
Wie sieht es mit der Versicherung aus?
Vor Reiseantritt lohnt ein Blick in die Versicherungsunterlagen. Innerhalb der EU ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gültig. Beschädige ich durch den Gebrauch meines Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug oder verletze sogar eine Person, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden. Ist mir der Schutz meines eigenen Autos wichtig, macht eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung Sinn. Sie zahlt zum Beispiel, wenn mein Auto gestohlen wird, es durch extreme Wetterbedingungen wie Hagel, Sturm oder Überschwemmungen beschädigt wird und bei selbstverschuldeten Schäden am Auto.
Außerdem ratsam, egal ob mit oder ohne Auto auf Reisen, ist eine Reisekrankenversicherung. Die deckt medizinische Kosten im Ausland und ist nicht teuer.
Fahrzeugcheck und Notfallausrüstung
Bevor es auf Reisen geht, sicherstellen, dass das Fahrzeug in einem guten technischen Zustand ist. Öl, Bremsen, Reifen und Lichter sollten auf jeden Fall noch mal überprüft werden. Wie steht es um ein Reserverad und Werkzeug im Auto? Ein Ersatzreifen ist zwar keine Pflicht, aber es ist ratsam, einen dabeizuhaben. Alternativ hilft ein Reifendichtmittel – zumindest für die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt. Ganz wichtig ist ein Verbandskasten. Was dieser beinhalten muss, ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschrieben. Warndreieck und Warnweste sind Pflicht. Selbst wenn bei den Westen rein theoretisch eine einzelne zum Pflichtprogramm gehört: Besser für jeden Mitfahrer eine Weste mitführen.
Mit dem eigenen Auto auf Reisen
Andere Länder, andere Verkehrsregeln, Vorschriften und Maut
Generell ist es ratsam, sich im Vorfeld zu informieren, worin sich andere Länder im Straßenverkehr unterscheiden. In England mit dem eigenen Auto unterwegs und sich dann zu wundern, warum einem so viele Geisterfahrer entgegenkommen – sehr ungünstig. Vorsicht Linksverkehr!
Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht immer einheitlich: In manchen Innenstädten gilt beispielsweise Tempo 30. Wie sieht es mit Verkehrsschildern aus? Selbst wenn die meisten Symbole in der EU einheitlich und standardisiert sind, haben manche Länder doch einige Exoten.
Mittlerweile sind in vielen Städten Umweltzonen mit Einfahrtsbeschränkungen ein Thema. Viele Städte Frankreichs dürfen nur mit einer Umweltplakette, der Crit’Air-Vignette, befahren werden. Um in manchen Ländern wie beispielsweise Österreich oder der Schweiz Schnellstraßen oder Autobahnen nutzen zu dürfen, werden Straßenbenutzungsgebühren in Form von Vignetten oder Autobahnmaut erhoben. Diese kann man auch bequem im Vorfeld fürs jeweilige Reiseland online buchen oder natürlich direkt vor Ort erwerben.
Unfall im Ausland
Unfall im Ausland zählt sicherlich zu den Dingen, die man im Urlaub so überhaupt nicht gebrauchen kann. Auch wenn man sich damit nicht beschäftigen mag, ist es sinnvoll, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Falls und wie drastisch jemand verletzt wurde, gilt es, Erste Hilfe zu leisten und ggf. Rettung zu rufen. Warnblinkanlage anschalten und das Warndreieck in ausreichendem Abstand (innerorts 50 Meter, außerorts 100 bis 200 Meter) aufstellen. Damit man bei einem Unfall vor lauter Aufregung nicht alles vergisst, ist ein europäischer Unfallbericht ratsam. Diesen gibt es in vielen Sprachen und er fragt Angaben zur Person, zum Fahrzeug und Hergang des Unfalls ab. Fotos vom Unfallort, den beteiligten Fahrzeugen und eventuellen Schäden sind hilfreich, wenn es darum geht, die Versicherungsansprüche zu klären.
Die Polizei rufen, wenn Personen verletzt wurden, der Schaden größer scheint oder sich der Unfallgegner wenig kooperativ zeigt oder sogar flieht. Auf jeden Fall ein Unfallprotokoll aushändigen lassen. Den Unfall dann schnellstmöglich der Versicherung melden und alle notwendigen Unterlagen einreichen.
Stand: März 2024