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Wohnen

Die Regeln bei Balkonkraft­werken – wenig Bürokratie

Wie die Nutzung von Mini-PV-Anlagen für Verbraucher einfacher und unbürokratischer wird

Titelbild Ratgeber Balkonkraftwerke

Mit dem Solarpaket I haben sich einige Dinge bei Balkon-Solaranlagen geändert – nicht nur die erhöhte Leistungsfähigkeit von 800 Watt. Was dabei neu und zu beachten ist, weiß WissensWert.

Was ändert sich für Balkonkraftwerke?

Mit dem Solarpaket I ändern sich einige Dinge für Balkonkraftwerke, die es unkomplizierter für Verbraucher machen, sie zu nutzen:

  1. Leistungsfähigere Balkonsolaranlagen: Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu zwei Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung. Das bedeutet: Statt 600-Watt-Anlagen sind nun 800-Watt-Anlagen erlaubt.

  2. Einfacheres Anmelden: Seit 1. April 2024 ist nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit wenigen Daten erforderlich. Die Anmeldung beim Netzbetreiber fällt weg.

  3. Bis zum Austausch durch einen Zweirichtungszähler, also einen digitalen Stromzähler, der sowohl Einspeisung als auch Bezug von Strom registriert, dürfen weiterhin übergangsweise die alten Ferraris-Zähler genutzt werden. 
    Das bedeutet, dass sich der Stromzähler vorübergehend rückwärts bewegen darf, wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Das senkt die Strommenge für Verbraucher, die bezahlt werden muss.

  4. Balkon-PV-Anlagen kommen mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker aus. Das erleichtert die Installation. Dabei steht „Schuko“ für „Schutzkontakt“. Diese Steckerart haben auch Haushaltsgeräte.
Stecker Balkonkraftwerke

Was kann eine Mini-PV-Anlage leisten?

Eine Mini-PV-Anlage besteht in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Kabel mit Stecker. Sie wandelt Sonnenenergie in Wechselstrom um, der übers Kabel und die Steckdose ins Hausnetz fließt und für die Stromversorgung des Haushalts genutzt werden kann. Der Überschuss darf jetzt bis zu 800 Watt ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Das ist eine Option für Menschen mit wenig Platz oder Kapital bzw. ohne die Möglichkeit, eine große PV-Anlage zu installieren.

 

Fakt ist: Ein Balkonkraftwerk kann die Stromrechnung senken, den gesamten Strombedarf eines Haushalts decken kann sie nicht. Betreiber eines Balkonkraftwerks profitieren am meisten, wenn sie Strom dann verbrauchen, wenn ihre Anlage gleichzeitig den Strom produziert, also wenn die Sonne auf die Solarmodule scheint. Den Großteil des von einem Balkonkraftwerk erzeugten Stroms verbrauchen schon die Elektrogeräte, die ständig Strom im Haushalt verbrauchen, zum Beispiel Kühlschrank, Tiefkühltruhe, Router – und die Geräte, die auf Standby stehen.

Hinweis
Mieterstrom wird einfacher

Künftig soll Mieterstrom auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen, etwa Garagen, gefördert werden – wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Damit entfallen unverhältnismäßige technische Anforderungen.

Wann rechnet sich eine Balkon-Solaranlage?

Das hängt von den Anschaffungskosten der Balkon-Solaranlage, ihrer tatsächlichen Stromproduktion, und der Höhe des Eigenverbrauchs von Solarstrom ab. Es gibt Balkonkraftwerke mit Speicher, die jedoch erheblich teurer sind. Speicher haben den Vorteil, dass selbst produzierter Strom auch genutzt werden kann, wenn die Sonne nicht (mehr) scheint, also auch nachts. Nach einigen Jahren kann sich die Anschaffung amortisieren.

Formel zur Berechnung der Amortisation

Die jährliche Einsparung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem selbst erzeugten Solarstrom und dem Strom, den ich sonst vom Energieversorger bezogen hätte.

Gleichung Balkonkraftwerk

Wer fördert meine Balkon-Solaranlage?

Gegebenenfalls kann ich durch staatliche Förderungen bei den Anschaffungskosten sparen. Eine Form der staatlichen Förderung von Balkonkraftwerken ist, dass sie seit 2023 von der Mehrwertsteuer befreit sind. Zudem bieten einige Bundesländer sowie viele Städte und Gemeinden staatliche Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen. Wichtig: erst informieren, dann kaufen. Denn nachträglich sind Förderungen meist nicht zu erhalten.

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Balkonkraftwerk bei Mietwohnung?

Hausratversicherung

Damit meine Mini-PV-Anlage bei Sturm, Hagel und Überspannung abgesichert ist.

Was müssen Mieter bei Mini-Solaranlagen beachten?

Unser Tipp
Der optimale Standort für Solarmodule

Möglichst lange soll die Sonne auf die Solarmodule scheinen. Das bedeutet: Als Standort eignet sich ein Ort, der im Lauf des Tages weitgehend nicht im Schatten liegt. Zudem muss das Kabel bis zu einer Steckdose reichen. Befestigt werden können die Paneele am Balkongeländer oder an der Wand, auf Dächern in Reichweite, zum Beispiel dem Garagendach, aber auch auf der Terrasse oder im Garten.

Das galt bisher: In der Regel müssen Mieter die Erlaubnis für Mini-Solaranlagen, die an Balkon oder Hauswand befestigt sind, vom Vermieter einholen. Ebenso wie bei Eigentumswohnungen noch die mehrheitliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig ist.
In der Vergangenheit mussten Mieter die Erlaubnis für Mini-Solaranlagen, die an Balkon oder Hauswand befestigt sind, vom Vermieter einholen. Dies ist heute anders.: Die Installation eines Balkonkraftwerks können Vermieter nicht verbieten, wenn sie den baurechtlichen Anforderungen entspricht und die Immobilie nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil: Balkon-PV-Anlagen wurden in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Sinne des Wohneigentümer- beziehungsweise Mietrechts aufgenommen. Das bedeutet, dass Mieter künftig einen Anspruch darauf haben sollen, eine Mini-PV-Anlage zu betreiben.

Hinweis
Viele Namen für ein "Haushaltsgerät"

Für ein Balkonkraftwerk sind viele Namen im Umlauf: Steckersolargerät, Mini-PV-Anlage, Balkon-Solaranlage, Mini-Solaranlage. Mit Stecker versehen, sind sie eigentlich ein Haushaltsgerät, das Strom produziert.

Wie können Balkonkraftwerke abgesichert werden?

Im Wechselrichter muss laut VDE-Norm ein Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verbaut sein. Den haben eigentlich alle neueren Geräte integriert. Bei älteren Geräten kann dieser nachgerüstet werden. Er trennt das Gerät sofort vom Stromkreislauf des Hauses, wenn es zu Spannungsschwankungen kommt und stellt bei Wartungsarbeiten die Stromproduktion ein, sodass es nicht zu Stromschlägen kommt.

 

Gegen Schäden zum Beispiel durch Hagel, Sturm und Überspannung können Mini-PV-Anlagen abgesichert werden. Versicherer unterscheiden im Wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen und nach der Installationsart. Eigentümer von fest mit dem Gebäude oder der Garage verbundenen Anlagen können sie über die Wohngebäudeversicherung absichern. Steht sie lose, auf dem Balkon oder Grundstück, ist eine Absicherung über die Hausratversicherung möglich. Mieter können beide Varianten über die Hausratversicherung absichern, zumindest bei der Debeka. Wichtig: Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen.


Beschädige ich ein Balkonkraftwerk, das mir nicht gehört, sichert das meine Haftpflichtversicherung ab. Verursacht mein Balkonkraftwerk einen Schaden an einem Gebäude, das mir nicht gehört, ist das ebenfalls ein Fall für meine Haftpflichtversicherung.

Stand: Mai 2024

Das Wort zum Schluss

Mit diesem Ratgeber der Debeka-Redaktion möchten wir unsere Kunden und Leser mit interessanten Inhalten und Ratschlägen bei ganz alltäglichen Fragen unterstützen. Die Inhalte werden nach journalistischen Grundsätzen entwickelt werden von der Debeka kostenlos bereitgestellt. Sie enthalten keine Werbung externer Partner oder anderer Produktanbieter. Insofern Produkte der Debeka empfohlen werden, beachten Sie bitte, dass diese Empfehlung keine individuelle Beratung ersetzen kann. Bei Fragen zu Produkten der Debeka steht Ihnen ein Berater in Ihrer Nähe gern zur Verfügung.