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Finanzen

Altersvorsorge für Beamte: Pension und Versorgungslücke richtig planen

Wie die Beamtenversorgung funktioniert, wann eine Pensionslücke entsteht und was sich durch das Altersvorsorgedepot 2027 ändert.

Bildquelle: AdobeStock

Die Altersvorsorge für Beamte gilt zwar als gesichert, doch zwischen den letzten Bezügen und der späteren Pension klafft meist eine spürbare Versorgungslücke. Wer seine Ruhestandsplanung frühzeitig angeht, sichert seinen gewohnten Lebensstandard ab. Durch das Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 verändern sich zudem die staatlichen Rahmenbedingungen: Das neue Altersvorsorgedepot löst die klassische Riester-Rente ab.

 

Dieser Ratgeber zeigt, wie die Beamtenversorgung funktioniert und welche Vorsorgebausteine sinnvoll sind.

Altersvorsorge im öffentlichen Dienst: Wie funktioniert die Beamtenversorgung?

Beamte erhalten im Ruhestand kein Entgelt aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ein staatliches Ruhegehalt: die Beamtenpension. Für die spätere Pension zählen vor allem die Dienstjahre und die Höhe der anrechenbaren Bezüge. Ein höheres Gehalt nach einer Beförderung kurz vor dem Ruhestand wird grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn es mindestens zwei Jahre bezogen wurde.

 

Die Berechnungsformel im Detail:

Die Pension wächst mit der Zahl der ruhegehaltfähigen Dienstjahre. Für jedes volle Dienstjahr kommen grundsätzlich 1,79375 Prozentpunkte hinzu. Bei 30 Jahren ergibt sich beispielsweise ein Ruhegehaltssatz von rund 53,8 Prozent, nach 40 Jahren ist mit 71,75 Prozent der Höchstsatz erreicht. Dieser Prozentsatz wird auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge angewendet. Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) beziehungsweise die jeweiligen Landesbeamtengesetze regeln die genauen Vorgaben für den
Dienstherrn.

Die Versorgungslücke für Beamte: Wann entsteht eine Pensionslücke?

Eine Pensionslücke bzw. Versorgungslücke entsteht immer dann, wenn das spätere Ruhegehalt unter den gewohnten Bezügen aus der aktiven Dienstzeit liegt. Selbst bei Erreichen des Höchstsatzes von 71,75 Prozent können knapp 28 Prozent des letzten Bruttoeinkommens fehlen. In der Praxis erreichen jedoch nur wenige Beamte diesen Maximalwert.Entscheidend ist der Vergleich zwischen den voraussichtlichen Netto-Einkünften im Ruhestand und dem persönlichen Finanzbedarf.

 

Doch warum klafft die Versorgungslücke bei vielen Betroffenen noch weiter auseinander? Die Höhe der Beamtenpension hängt maßgeblich von einer lückenlosen Dienstzeit in Vollzeit ab. Weicht der berufliche Lebenslauf vom Idealpfad ab, sinkt der Ruhegehaltssatz. Die folgenden vier Faktoren vergrößern die individuelle Pensionslücke im Alltag besonders häufig:
 

Späte Verbeamtung und Studienzeiten

Wer erst mit 30 oder 35 Jahren verbeamtet wird – etwa nach einem langen Studium und Referendariat bei Lehrkräften, Richtern oder im höheren Dienst –, erreicht bis zur Regelaltersgrenze selten die für den Höchstsatz erforderlichen 40 Dienstjahre. Jedes fehlende Dienstjahr verringert den Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozentpunkte.

Teilzeit, Elternzeit und Pflege von Angehörigen

Dienstzeiten in Teilzeit reduzieren den Ruhegehaltssatz anteilig. Auch Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege von Familienangehörigen werden versorgungsrechtlich nur begrenzt als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt.

Vorzeitiger Ruhestand und Versorgungsabschläge

Geht man vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze (in der Regel 67 Jahre) in den Ruhestand, kann sich die Pension um einen Versorgungsabschlag verringern. Dieser beträgt häufig 0,3 Prozent pro Monat (3,6 Prozent pro Jahr). Der maximale Versorgungsabschlag ist gesetzlich im Bundesrecht auf 14,4 Prozent gedeckelt (bzw. 10,8 Prozent bei Schwerbehinderung). Die Höchstgrenze und mögliche Ausnahmen hängen vom Grund des Ruhestandseintritts und vom jeweils geltenden Versorgungsrecht ab. Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden sich im Themenartikel zum Versorgungsabschlag beim dbb beamtenbund.

Dienstunfähigkeit und vorzeitiger Berufswechsel

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstes wegen Dienstunfähigkeit oder einem Wechsel aus dem Beamtenverhältnis in die freie Wirtschaft – einschließlich der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – kann es zu erheblichen finanziellen Einbußen bei den Versorgungsbezügen kommen. Wer freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, verliert regelmäßig den späteren Anspruch auf die bisherige Beamtenversorgung. Je nach Dienstherrn kommt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Altersgeld in Betracht.

Einfluss von Krankenversicherung und Beihilfe im Ruhestand
Um die tatsächliche Netto-Versorgungslücke zu ermitteln, spielt die Krankenversicherung eine entscheidende Rolle. Für Beamte im Ruhestand erhöht sich der Beihilfesatz in den meisten Bundesländern von 50 auf 70 Prozent. Dadurch muss im Alter nur noch 30 Prozent der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden. Auszahlungen aus einer privaten Altersvorsorge lösen für privat krankenversicherte Beamte zudem keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge aus.

Pensionslücke berechnen: So ermittelt sich der individuelle Versorgungsbedarf

Wie viel Geld fehlt im Ruhestand konkret, wenn man sich allein auf die staatliche Beamtenpension verlassen? Die individuelle Pensionslücke hängt maßgeblich vom Dienstherrn, den geleisteten Dienstjahren und dem aktuellen Alter ab. Selbst bei der maximalen Dienstzeit von 40 Jahren kann im Ruhestand eine Lücke von mindestens 28 Prozent gegenüber der letzten Bezüge klaffen. Wie viel Geld im Ruhestand tatsächlich fehlt, lässt sich nur individuell bestimmen.

 

Finanzexperten empfehlen, im Ruhestand mindestens 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung zu haben, um den gewohnten Lebensstandard ohne finanzielle Einschränkungen fortzuführen.

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Mit dem Debeka PensionsCheck für Beamte ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihre persönliche Versorgungslücke auf Basis Ihrer individuellen Besoldungsgruppe und Dienstjahre.

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Die private Altersvorsorge für Beamte: Was ändert sich 2027?

Zum 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgereformgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird die klassische Riester-Rente für Neukunden durch das Altersvorsorgedepot abgelöst.

 

Für die private Altersvorsorge von Beamten ändert sich dadurch vor allem die Fördermechanik:

  • Höhere Grundzulage: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag zahlt der Staat 50 Cent je Euro. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro erhält man 25 Cent. Maximal sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich (bisher 175 Euro bei Riester).
  • 100 Prozent Kinderzulage: Für bis zu 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind und Jahr gibt es einen Zuschuss in gleicher Höhe.
  • Geringerer Mindesteigenbeitrag: Statt bislang 4 Prozent des Vorjahreseinkommens genügen künftig bereits 120 Euro pro Jahr (10 Euro im Monat), um die staatliche Förderung zu sichern. Das hält die monatlichen Beiträge flexibel. Die maximale Förderung in Höhe von 540 Euro erreicht man bei 1.800 Euro jährlichem Eigenbeitrag.
  • Staatlicher Kostendeckel: Für staatlich zertifizierte Standardprodukte begrenzt der Gesetzgeber die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr.
  • Flexible Auszahlung: Im Ruhestand wählt man flexibel zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr. Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn des Ruhestands bleibt weiterhin möglich.
Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge

Bereits bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen Bestandsschutz.Die bisherigen Zulagen und Konditionen bleiben nach 2027 unverändert erhalten. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist freiwillig, laut aktueller Gesetzeslage jedoch unwiderruflich.

Riester-Rente für Beamte: Vertrag behalten oder in das Altersvorsorgedepot wechseln?

Wer bereits eine Riester-Rente für Beamte besitzt, muss 2027 nicht zwingend handeln – es gilt ein umfassender Bestandsschutz. Bisherige Verträge laufen mit den gewohnten Förderungen weiter: Die 175 Euro Grundzulage sowie die Kinderzulagen (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder) bleiben Ihnen erhalten. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot erfolgt rein freiwillig, ist nach aktueller Gesetzeslage jedoch unwiderruflich.

 

Ob sich ein Wechsel auszahlt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

 

1. Welcher Vertragstyp liegt vor? Klassische Riester-Rentenversicherungen mit 100-Prozent-Beitragsgarantie bieten zwar hohe Sicherheit, werfen oft aber nur geringe Renditen ab. Ein Wechsel in das renditestärkere Altersvorsorgedepot kann für Riester-Sparer im öffentlichen Dienst mit langem Anlagehorizont besonders attraktiv sein.

2. Wie lange ist die Restdienstzeit? Bei weniger als zehn Jahren bis zur Pensionierung bleibt wenig Zeit, um mögliche Renditevorteile des Altersvorsorgedepots zu nutzen. Die Wechselkosten sind jedoch begrenzt: Besteht der Riester-Vertrag weniger als fünf Jahre, dürfen höchstens 150 Euro berechnet werden. Besteht er seit mindestens fünf Jahren, ist der Übertrag gebührenfrei. Bei einer Restdienstzeit von zehn bis 15 Jahren oder mehr kann das Altersvorsorgedepot stärker vom Zinseszinseffekt profitieren.

 

Da die optimale Entscheidung stark von der Besoldungsgruppe und der verbleibenden Dienstzeit abhängt, lässt sich keine pauschale Antwort geben. Eine individuelle Überprüfung im persönlichen Gespräch mit einem Berater in der Nähe bringt hier Klarheit.

Fallbeispiele: Die passende Strategie für jede Lebensphase

Da die Dienstzeit, Besoldungsgruppe und Familiensituation stark variieren, gibt es keine Universallösung. Die folgenden drei Praxisbeispiele veranschaulichen, welche Altersvorsorge für Beamte in der jeweiligen Lebensphase optimal passt.

 

Praxisfall 1: Lehrer (32 Jahre, verbeamtet auf Lebenszeit)

Ausgangslage: Bis zur Pension bleiben rund 35 Jahre im Schuldienst. Voraussichtlicher Ruhegehaltssatz: ca. 63 Prozent – es besteht eine spürbare Versorgungslücke.

Empfohlene Strategie: Durch den langen Anlagehorizont eignet sich ab 2027 ein renditestarkes Altersvorsorgedepot mit ETFs (ohne Beitragsgarantie). Bereits ab 25 Euro monatlich lässt sich dank des Zinseszins-Effekts ein solides Polster aufbauen – ergänzt um staatliche Zulagen bei späteren Familienplanungen.

 

Praxisfall 2: Polizeibeamter (45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder)

Ausgangslage: Verbleibende Restdienstzeit ca. 15 Jahre. Ein bestehender Riester-Vertrag wird seit 2010 bespart.

Empfohlene Strategie: Durch die beiden Kinder fließen hohe staatliche Zulagen (2x300 Euro).
Für die Weiterführung der bestehenden Riester-Rente als Beamter spricht vor allem der hohe Garantiezins.
Für die Übertragung in ein neues Altersvorsorgedepot als Beamter spricht die lange Restlaufzeit von 15 Jahren und somit die Chancen am Kapitalmarkt.

 

Praxisfall 3: Verwaltungsbeamter (58 Jahre, ledig Besoldungsgruppe)

Ausgangslage: Restdienstzeit unter 10 Jahre

Empfohlene Strategie: Ein kompletter Vertragswechsel von Riester in das Altersvorsorgedepot ist kurz vor dem Ruhestand meist unrentabel, da die Ansparzeit für Marktchancen fehlt. Eine Übertragung der neuen Förderlogik in den bestehenden Riester-Vertrag kann die geeignete Strategie sein.

 

Mit dem Debeka Förderrechner ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihre persönliche Förderquote und jährliche staatliche Zulage.

Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Beamte

Warum benötigen Beamte trotz Pension eine private Altersvorsorge?

Beamte benötigen eine private Altersvorsorge, weil die staatliche Pension laut Bundesinnenministerium im Schnitt nur bei rund 66,7 Prozent des letzten Gehalts liegt. Ohne eigene Ersparnisse entsteht eine spürbare Versorgungslücke – insbesondere bei später Verbeamtung, Teilzeitarbeit oder Elternzeit.

Wie wirken sich Teilzeit, Elternzeit oder ein später Diensteintritt auf die Pension aus?

Teilzeit reduziert den Ruhegehaltssatz anteilig für jedes Jahr der Arbeitszeitverkürzung. Zeiten der Elternzeit werden nur begrenzt angerechnet, und ein späterer Diensteintritt verkürzt die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Jeder dieser Faktoren verringert den monatlichen Pensionsanspruch.

Wie hängt die Altersvorsorge mit der Absicherung bei Dienstunfähigkeit zusammen?

Scheidet man vor Erreichen der Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit aus, verringern sich die Versorgungsbezüge oft erheblich. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte schließt diese Einkommenslücke und lässt sich ideal mit Bausteinen der privaten Altersvorsorge kombinieren.

Sind Beamte ab 2027 für das neue Altersvorsorgedepot unmittelbar förderberechtigt?

Ja, Beamte gehören als Besoldungsempfänger zum Kreis der unmittelbar zulagenberechtigten Personen. Um die staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot zu erhalten, ist lediglich eine formlose Einwilligung zur Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erforderlich.

Welche Zulagen und Steuervorteile bietet das Altersvorsorgedepot speziell für Beamte?

Das Altersvorsorgedepot bietet Beamten eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr sowie eine Kinderzulage von 300 Euro je Kind. Eigenbeiträge lassen sich zudem als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Für höhere Besoldungsgruppen kann ergänzend auch eine Basisrente (Rürup-Rente) interessant sein, um hohe Steuerabzüge in der aktiven Dienstzeit gezielt zu reduzieren.

Müssen Beamte weiterhin mindestens 4 Prozent ihres Einkommens einzahlen?

Nein, die starre 4-Prozent-Regel entfällt ab 2027. Künftig reicht ein fester Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr (10 Euro monatlich), um staatliche Zulagen zu erhalten. Die maximale Förderung sichert man sich mit einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro jährlich.

Was passiert ab 2027 mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen Bestandsschutz. Sie laufen mit den bisherigen Zulagen und Konditionen unverändert weiter. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist freiwillig, nach Vollzug jedoch rechtlich unwiderruflich.

Wie werden Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot bei Beamten versteuert?

Wertsteigerungen und Erträge werden innerhalb des Altersvorsorgevertrags während der Ansparphase grundsätzlich nicht laufend besteuert. Beiträge und Zulagen können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich gefördert werden. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen, unterliegen in der Auszahlungsphase grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung.

Nächster Schritt: So wird die finanzielle Freiheit im Ruhestand abgesichert

Dienstzeit, Besoldungsgruppe und Familiensituation sind bei jedem Beamten individuell. Deshalb gibt es keine Universallösung für die perfekte Altersvorsorge im öffentlichen Dienst. Entscheidend ist vor allem der Faktor Zeit: Je früher die persönliche Versorgungslücke berechnet und geschlossen wird, desto stärker profitiert man von staatlichen Förderungen, Zinseszins-Effekten und den Chancen der Reform 2027.

Stand: Oktober 2026

Das Wort zum Schluss

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