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Gesundheit

Können Beamtenanwär­ter dienstunfähig werden?

Warum der Gedanke an die Absicherung der Arbeitskraft schon bei Dienstantritt wichtig ist und der Eintritt in den öffentlichen Dienst keine Rundum-Absicherung ist.

Titelbild Ratgeber Dienstunfaehigkeit

Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen – egal, ob im Vollzugsdienst oder in scheinbar ungefährlichen Verwaltungsberufen. Warum das so ist und wie Risiken minimiert werden können, verrät WissensWert.

Haben Anwärter ein Risiko dienstunfähig zu werden?

Wer jung ist, rechnet nicht damit, dienstunfähig zu werden. Unterschätzt wird, wie oft und mit welcher Härte der dauernde Ausfall der Arbeitskraft durch Unfall oder Krankheit besonders junge Leute treffen kann. Grundsätzlich geht Dienstunfähigkeit jeden Beamten etwas an – auch in Verwaltung oder Schuldienst. Gerade Faktoren wie ein bewegungsarmer Lebensstil, langes Sitzen mit einseitiger Belastung und Stress können zu Erkrankungen führen. Im Fall von Lehrern z. B. sind psychische Krankheiten, Depressionen und Burnout oft Ursachen von Dienstunfähigkeit.

 

 

Bei Risiken für die Gesundheit denkt man hauptsächlich an Vollzugsbeamte oder Feuerwehrleute, die mit gefährlichen Situationen konfrontiert werden: Brände, Umgang mit Straftätern, eskalierende Demonstrationen. Vollzugsbeamte bei Polizei, Feuerwehr, Zoll und Justiz sind tatsächlich zusätzlichen beruflichen Gefahren ausgesetzt. Darüber hinaus stellt der Vollzugsdienst höhere Anforderungen an die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit und Fitness, aber auch an die seelische Belastungsfähigkeit der Beamten. Dies bedeutet ein wesentlich höheres Risiko, dienstunfähig zu werden. Manch einer scheidet schon in der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen aus. Denn Sport und körperlicher Einsatz ist oft im Ausbildungsprogramm enthalten. Da heißt es verletzungsfrei bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bezieht sich auf die Privatwirtschaft, Dienstunfähigkeit auf Beamte im öffentlichen Dienst. Als berufsunfähig gilt jemand, der aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen voraussichtlich dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige berufliche Tätigkeit in einem bestimmten Umfang auszuüben.

 

Dienstunfähig sind Beamte, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihrem Dienst dauerhaft nicht mehr nachkommen können. Das wird in einem ärztlichen Gutachten (zum Beispiel von einem Amtsarzt) festgestellt. Die Entscheidung, ob jemand dienstunfähig ist, das heißt ob die jeweiligen dienstlichen Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können, trifft der Dienstherr – das ist die Kommune, das Bundesland oder der Bund. Diese Entscheidung reicht zum Beispiel bei der Debeka in den allermeisten Fällen für die Anerkennung der Dienstunfähigkeit aus.

Was passiert, wenn Anwärter in der Ausbildung dienstunfähig werden?

In den ersten fünf Jahren nach Eintritt in den öffentlichen Dienst haben Beamte auf Widerruf (also Anwärter) sowie Beamte auf Probe keine Versorgungsansprüche durch den Dienstherrn. Können sie in dieser Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihren Dienst versehen, werden sie in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nur bei Dienstunfall oder Dienstbeschädigung besteht in der Beamtenversorgung die Aussicht auf eine Versorgung. Das gilt nicht, wenn zum Beispiel eine Sportverletzung in der Freizeit zum dienstlichen Aus führt.

 

Lediglich Beamte auf Lebenszeit haben nach einer Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt (Pension). Polizei-, Feuerwehr- und Justizbeamte im Vollzugsdienst können schon dienstunfähig werden, wenn sie die besonderen gesundheitlichen Anforderungen ihres Jobs nicht mehr erfüllen – und dies voraussichtlich zwei Jahre später nicht wieder können. Auch in Verwaltung oder Schuldienst kann man so erkranken, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, beispielsweise durch psychische Erkrankungen.

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Stets zu Diensten?

Dienstunfähigkeitsversicherung

Wenn die Pflichten nicht mehr erfüllbar sind

Wie sieht die Versorgung durch den Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit aus?

Unser Tipp
Dienstunfähigkeitsversicherung früh abschließen

Beamtenanwärter sollten sich schon in der Ausbildung für den Fall der Dienstunfähigkeit finanziell absichern.

 

Tipp: Darauf achten, dass für später bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit auch eine begrenzte Dienstfähigkeit – etwa ab 25 Prozent – eingeschlossen ist.

Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben damit keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Fall der Dienstunfähigkeit wird die Mindestversorgung auf zwei Drittel der letzten, vor Eintritt der Dienstunfähigkeit, anrechenbaren ruhegehaltsfähigen Bezüge angesetzt. Der Dienstherr zahlt ein Ruhegehalt, wenn Beamte pensioniert werden. Allerdings haben sie erst nach fünf Jahren Dienstzeit einen Anspruch auf Mindestversorgung über den Dienstherrn. Diese Lücke können Anwärter schon in jungen Jahren mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schließen, die dann eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe zahlt.

Hinweis

Hauptursachen für Berufsunfähigkeit

  1. Psychische Störungen (über 40 %)
  2. Krebs (ca. 15 %)
  3. Bewegungsapparat (ca. 10 %)
  4. Nerven- und Sinnesorgane (unter 10 %)
  5. Unfälle (unter 10 %)
 

(Quelle: Debeka)

 

Durchschnittlich wird jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland berufsunfähig. Eine Dienstunfähigkeit muss nicht immer die Folge einer Verletzung, eines Unfalls oder eines gefährlichen Berufs sein. Die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit können jeden Erwerbstätigen treffen. 

Wie können sich Anwärter gegen Dienstunfähigkeit absichern?

Vor den finanziellen Folgen einer eingeschränkten Arbeitskraft schützt eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die dann eine monatliche Rente zahlt. Sie schließt damit etwaige Versorgungslücken und sorgt dafür, dass finanzielle Verpflichtungen weiterhin gesichert sind. Kombiniert werden kann sie mit der Altersvorsorge, beispielsweise einer modernen Rentenversicherung.

Hinweis

Auch junge Menschen von Berufsunfähigkeit betroffen

Wer gerade in der Berufswelt Fuß fasst, denkt selten daran, aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf nicht mehr nachkommen zu können.

 

Tatsache ist: Auch bei Berufsstartern kann Krankheit zum Ausfall der Arbeitskraft führen. Auch einige Auszubildende und Referendare bzw. Beamtenanwärter erhalten eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente. Die Ursachen reichen von Krebs, Erkrankungen der Psyche, des Bewegungsapparats, des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmungs- und Verdauungsorgane bis zu Blut- und Stoffwechsel-Störungen und Infektionen.

 

Verlieren Berufsstarter ihre Arbeitskraft, ist das besonders tragisch: Denn 20-Jährige, die später ein durchschnittliches Gehalt haben, können bis zur Rente bis zu zwei Millionen Euro verdienen.

Stand: Februar 2024

Das Wort zum Schluss

Mit diesem Ratgeber der Debeka-Redaktion möchten wir unsere Kunden und Leser mit interessanten Inhalten und Ratschlägen bei ganz alltäglichen Fragen unterstützen. Die Inhalte werden nach journalistischen Grundsätzen entwickelt werden von der Debeka kostenlos bereitgestellt. Sie enthalten keine Werbung externer Partner oder anderer Produktanbieter. Insofern Produkte der Debeka empfohlen werden, beachten Sie bitte, dass diese Empfehlung keine individuelle Beratung ersetzen kann. Bei Fragen zu Produkten der Debeka steht Ihnen ein Berater in Ihrer Nähe gern zur Verfügung.