Der Staat hat das Thema Berufsunfähigkeit in den vergangenen Jahren immer mehr der Eigenverantwortung seiner Bürger überlassen. Gesetzlicher Anspruch besteht – und nur unter bestimmten Voraussetzungen – auf eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese ist im Vergleich zum bisherigen Einkommen üblicherweise gering. Zudem greift sie erst, wenn man tatsächlich voll erwerbsunfähig ist, also gar keine Arbeit mehr für wenigstens drei Stunden am Tag ausüben kann. Sofern man noch arbeiten kann, muss man jede mögliche Tätigkeit am Arbeitsmarkt annehmen, um zumindest eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Dabei spielt der ursprüngliche Beruf keine Rolle. Werden Lehrer, Schneider oder Grafikdesigner berufsunfähig, müssten sie zum Beispiel jede freie Stelle annehmen, wenn Sie dazu noch drei Stunden täglich in der Lage wären.
Diese Art der Fremdbestimmung ist vielen Menschen unangenehm. Deshalb, vor allem aber um die mangelnde finanzielle Unterstützung durch den Staat aufzufangen, ist die private Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt eine solche private Absicherung.
Die Bedingungen der Versicherer haben sich hier immer weiter verbessert. Die meisten Anbieter, darunter auch die Debeka, erkennen eine Berufsunfähigkeit an und zahlen eine monatliche Rente, sobald Versicherte ihren aktuellen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können.