Gesundheit
Berufsunfähig? Ich doch nicht!
Berufsunfähigkeit nur ein Thema für Handwerker und gefährliche Berufe? Weit gefehlt: Jeder kann auf Dauer arbeitsunfähig werden. Wie man clever vorsorgt.
Stress oder andere Ursachen können quer durch alle Berufszweige zu Burnout, Depression oder anderen psychischen Erkrankungen führen. Viele Menschen können deswegen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Wer wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder Kräfteverfalls berufsunfähig wird, hat oft nicht nur mit gesundheitlichen, sondern auch mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Denn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fließt nicht ewig. Wie das finanzielle Risiko minimiert werden kann.
Was ist die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit?
Mittlerweile geht etwa ein Drittel aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf das Konto von Erkrankungen der Nerven und der Psyche. Krankheitsbilder wie Burnout oder Depressionen sind keine Seltenheit mehr und spiegeln die hohen Anforderungen des beruflichen, aber auch privaten Umfelds wider. Umso wichtiger sind vorbeugende Maßnahmen, um regelmäßig Stress abzubauen und den Körper zu stärken.
Auf eine Beeinträchtigung des Bewegungsapparats gehen rund 20 Prozent aller Berufsunfähigkeits-Fälle zurück. Hier trifft es längst nicht mehr nur Handwerker, Möbelpacker oder andere körperlich fordernde Berufe. Büromenschen leiden oftmals viel stärker unter Rücken- und Nackenschmerzen, da sie sehr einseitig sitzen und arbeiten. Ein ergonomischer Arbeitsplatz kann hier vorbeugend wirken, ebenso wie ein sportlicher Ausgleich.
Arbeitgeber können unterstützen, den perfekten Arbeitsplatz einzurichten und Ausgleichsprogramme zu schaffen, damit das Team nach einem Power-Day auch sein Power-Workout bekommt.
Wann gilt man als berufsunfähig?
Wer seinen aktuellen Beruf nicht einmal mehr zur Hälfte ausüben kann, und zwar für die voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten, gilt in der Regel als berufsunfähig. Beide Kriterien muss ein Arzt diagnostizieren. Grundlage ist die wöchentliche Arbeitszeit. Wer zum Beispiel in einer Vollzeitstelle von 40 Stunden aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder Kräfteverfalls nur noch weniger als 20 Stunden arbeiten kann, gilt als berufsunfähig.
Wer zahlt mein Einkommen, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
Ohne entsprechende Vorsorge, leider niemand dauerhaft. Zunächst hat man zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber. Nach sechs Wochen reduziert sich das Einkommen aber bereits. Dann zahlt die Krankenkasse für höchstens weitere 72 Wochen ein Krankengeld von maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei einem Nettolohn von 2.000 Euro müssten Sie in dieser Zeit also bereits mit monatlich 200 Euro weniger zurechtkommen – eine sogenannte Versorgungslücke entsteht.
Versicherer, wie die Debeka, haben sich dieser Versorgungslücke angenommen und bieten die Möglichkeit, das Einkommen über eine Krankentagegeldversicherung abzusichern. Für den Fall, dass man dauerhaft den Beruf nicht mehr ausüben kann, sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sie zahlt dann eine monatliche Rente. Entweder so lange bis man wieder arbeiten kann – oder bis zum Vertragsende, also zum Beispiel bis zum Eintritt in den Ruhestand. Wie hoch die monatliche Rente sein soll, entscheidet man selbst. Somit hat es jeder selbst in der Hand, mögliche Einkommenseinbußen zu verhindern.
Wenn man sich frühzeitig um seinen Einkommensschutz kümmert, sorgt ein junges Einstiegsalter und guter Gesundheitszustand für günstige Beiträge – auch auf lange Sicht. Eine gute Berufsunfähigkeits-Vorsorge hält so den Lebensstandard im Ernstfall aufrecht.
Einkommensschutz ohne Wenn und Aber
Wie hilft der Staat bei Berufsunfähigkeit?
Der Staat hat das Thema Berufsunfähigkeit in den vergangenen Jahren immer mehr der Eigenverantwortung seiner Bürger überlassen. Gesetzlicher Anspruch besteht – und nur unter bestimmten Voraussetzungen – auf eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese ist im Vergleich zum bisherigen Einkommen üblicherweise gering. Zudem greift sie erst, wenn man tatsächlich voll erwerbsunfähig ist, also gar keine Arbeit mehr für wenigstens drei Stunden am Tag ausüben kann. Sofern man noch arbeiten kann, muss man jede mögliche Tätigkeit am Arbeitsmarkt annehmen, um zumindest eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Dabei spielt der ursprüngliche Beruf keine Rolle. Werden Lehrer, Schneider oder Grafikdesigner berufsunfähig, müssten sie zum Beispiel jede freie Stelle annehmen, wenn Sie dazu noch drei Stunden täglich in der Lage wären.
Diese Art der Fremdbestimmung ist vielen Menschen unangenehm. Deshalb, vor allem aber um die mangelnde finanzielle Unterstützung durch den Staat aufzufangen, ist die private Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt eine solche private Absicherung.
Die Bedingungen der Versicherer haben sich hier immer weiter verbessert. Die meisten Anbieter, darunter auch die Debeka, erkennen eine Berufsunfähigkeit an und zahlen eine monatliche Rente, sobald Versicherte ihren aktuellen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können.
Die meisten Versicherer verzichten auf eine sogenannte „abstrakte Verweisung“. Das bedeutet, man wird vom Versicherer nicht verpflichtet, in einem anderen als dem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten.
Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit der geringen Erwerbsminderungsrente vom Staat kann der Lebensstandard in der Regel nicht gehalten werden. Von daher ist eine private Absicherung für jeden ratsam, der auf ein regelmäßiges, dem gewohnten Lebensstandard entsprechendes Einkommen angewiesen ist. Damit ist die Liquidität gesichert und vorhandenes Vermögen, das beispielsweise für die Altersvorsorge geplant war, muss nicht frühzeitig aufgebraucht werden.
Da der Gesundheitszustand und das Beitrittsalter große Auswirkungen auf den Beitrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, lohnt es sich, sich in jungen Jahren mit dem Thema zu beschäftigen, um einen günstigen Beitrag zu erhalten. So kann man sich beispielweise bereits während der Ausbildung oder im Studium einen günstigen Berufsunfähigkeits-Schutz sichern, selbst wenn der spätere Beruf noch gar nicht feststeht. Die günstigen Beiträge eines frühen Abschlusses zahlen sich in der Regel über die gesamte Beitragsdauer aus.
Stand: Juni 2023