Was ich für meine Vorsorge selbst zahle, kann ich beim Sonderausgabenabzug angeben. Den Löwenanteil machen Beiträge für Altersvorsorge sowie für Kranken- und Pflegeversicherung aus. Wie viel ich davon maximal von der Steuer absetzen kann, ist für manche Versicherungsarten begrenzt. Andere Beiträge kann ich in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Im Jahr 2025 können 100 Prozent der Beiträge für gesetzliche und private Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abgesetzt werden. (Für das Jahr 2024 gilt: 27.566 Euro für Ledige, 55.132 für Verheiratete.) Für Beamte sind hierbei nur zusätzliche private Rentenversicherungen relevant, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sondern der Dienstherr für die Pension sorgt.
Für selbst gezahlte Beiträge zur Basisabsicherung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung gilt keine Obergrenze. Ich kann sie in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Bei Beamten zahlt meist die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Für den Rest bis zu 100 Prozent müssen sie dann eine private Krankenversicherung abschließen und die Beiträge dafür selbst zahlen. Der Beitragsanteil, der sich auf damit abgesicherte Basisleistungen bezieht, kann in der Einkommenssteuererklärung als Vorsorgeaufwand unbegrenzt angesetzt werden.
Wahlleistungen und weitere Versicherungen zählen zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. Hierfür liegt der Höchstbeitrag für Angestellte und Beamte bei 1.900 Euro pro Person jährlich, bei 3.800 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare (Stand 2025). Für Selbstständige liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro.