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Finanzen

Der Guide zum Steuersparen mit Vorsorge

Welche Versicherungen absetzbar sind – Beispiele

Fast nichts schiebe ich so gerne vor mir her wie die Steuererklärung. Ich bin froh, dass das jemand anders macht. Dennoch muss ich wissen, welche Rechnungen ich sammeln muss, um weniger Steuern zahlen zu müssen. Kann ich die Kosten für meine Vorsorge, also meine Versicherungen, von der Steuer absetzen? WissensWert klärt auf und gibt Tipps.

Welche Art von Vorsorge kann ich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können Beiträge zu vielen Versicherungsarten, die ich selbst zahle, mein Einkommen, das versteuert wird, reduzieren. Dadurch sind dann für mich weniger Steuern fällig. Im Fachjargon heißt das „Vorsorgeaufwendungen“.

 

  • Altersvorsorge: Die Aufwendungen für die gesetzliche und viele private Rentenversicherungen können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen Rürup-Renten (Basisrenten) und Kapital-Lebensversicherungen, wenn die Verträge vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Rentenversicherungen von berufsständischen Vorsorgeeinrichtungen, wie z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten oder Wirtschaftsprüfer, können steuermindernd wirken.

  • Selbst zu zahlende Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung können von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie sich auf Basisleistungen beziehen. Das gilt sowohl für Privatversicherte als auch für gesetzlich Versicherte. Die Wahlleistungen können im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden.

  • Unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“, die unter bestimmten Umständen steuermindernd wirken können, fallen: private Unfallversicherung, private Haftpflichtversicherung, Amtshaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Krankentagegeldversicherung, Pflege- und Krankenzusatzversicherung, private Auslandsreise-Krankenversicherung, Hausratversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung.
Basisleistungen – Wahlleistungen

Basisleistungen:
Das sind notwendige medizinische Behandlungen und Pflegeleistungen, die zur Grundversorgung gehören und in der Regel dem Standard der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. In den Abrechnungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind die Basisleistungen extra aufgeführt.

 

Beispiele für Wahlleistungen: Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus, privatärztliche Behandlungen, die über die Basisleistungen hinausgehen…

In welcher Höhe werden meine Versicherungen steuerlich berücksichtigt?

Was ich für meine Vorsorge selbst zahle, kann ich beim Sonderausgabenabzug angeben. Den Löwenanteil machen Beiträge für Altersvorsorge sowie für Kranken- und Pflegeversicherung aus. Wie viel ich davon maximal von der Steuer absetzen kann, ist für manche Versicherungsarten begrenzt. Andere Beiträge kann ich in voller Höhe von der Steuer absetzen.

 

Im Jahr 2025 können 100 Prozent der Beiträge für gesetzliche und private Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abgesetzt werden. (Für das Jahr 2024 gilt: 27.566 Euro für Ledige, 55.132 für Verheiratete.) Für Beamte sind hierbei nur zusätzliche private Rentenversicherungen relevant, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sondern der Dienstherr für die Pension sorgt.

 

Für selbst gezahlte Beiträge zur Basisabsicherung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung gilt keine Obergrenze. Ich kann sie in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Bei Beamten zahlt meist die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Für den Rest bis zu 100 Prozent müssen sie dann eine private Krankenversicherung abschließen und die Beiträge dafür selbst zahlen. Der Beitragsanteil, der sich auf damit abgesicherte Basisleistungen bezieht, kann in der Einkommenssteuererklärung als Vorsorgeaufwand unbegrenzt angesetzt werden.

 

Wahlleistungen und weitere Versicherungen zählen zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. Hierfür liegt der Höchstbeitrag für Angestellte und Beamte bei 1.900 Euro pro Person jährlich, bei 3.800 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare (Stand 2025). Für Selbstständige liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro.

Wie hoch ist der Sonderausgabenabzug?

Ein sperriges Wort. Sonderausgaben sind private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind und nicht unter die Werbungskosten fallen. Der Sonderausgabenabzug bezieht sich auf mehrere Bereiche. Eine pauschale Obergrenze gibt es nicht. Für manche Sonderausgaben gelten bestimmte Höchstbeträge, die absetzbar sind. Andere können in voller Höhe angerechnet werden. Für andere Sonderausgaben ist ein Mindestbetrag selbst zu zahlen. Dann wirkt sich nur der darüber hinausgehende Teil steuermindernd aus.

Zu den Sonderausgaben zählen zum Beispiel:

  • Vorsorgeaufwendungen (also Versicherungsbeiträge)
  • selbst gezahlte Krankheitskosten
  • Kirchensteuer
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • Unterhaltsleistungen
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Ausbildungskosten

Tipp: Wenn ich Steuern sparen möchte, sollte ich hohe Krankheitskosten, die ich selbst zahlen muss, und die nicht sofort notwendig sind, bündeln. Brauche ich beispielsweise eine neue Brille und steht zusätzlich eine kostspielige Zahnbehandlung an, ist es für die Steuererklärung vorteilhaft, wenn ich das auf dasselbe Jahr lege.

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Unser Tipp
Steuererklärung machen

Nicht jeder muss eine Steuererklärung machen. Allerdings lohnt es sich finanziell fast immer, eine abzugeben. Denn zahlreiche Ausgaben können steuermindernd sein. Welche das im persönlichen Fall genau sind, kann ein Steuerberater klären.

Wann lohnt es sich, Belege zu sammeln?

Belege zu sammeln lohnt sich für mich, wenn ich absehen kann, dass ich die Pauschale in diesem Jahr überschreiten werde. Also wenn die Summe aller absetzbaren Rechnungen für die jeweilige Abzugsart größer wird als der Höchstsatz, der pro Jahr abgezogen werden kann. Der Pauschbetrag (oder Pauschalbetrag) für Sonderausgaben beträgt 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete. Hier lohnt es sich also, alle infrage kommenden Rechnungen einzureichen.


Das gilt zum Beispiel für chronisch Kranke, die manche Krankheitskosten selbst tragen, weil die Krankenkasse nur einen Teil davon übernimmt. Ein Beispiel sind Diabetiker, die eine Insulinpumpe nutzen und dafür eine Zuzahlung leisten müssen.

Checkliste
Welche Quittungen ich sammeln sollte

Wenn abzusehen ist, dass meine Kosten über den jeweiligen Pauschalen liegen, lohnt es sich, Belege für die Steuererklärung zu sammeln. Einige Beispiele:

  • Jahresbeitragsrechnungen für Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Jahresbeitragsrechnungen für Kranken- und Pflegeversicherung
  • Jahresbeitragsrechnungen von anderen absetzbaren Versicherungen
  • Umzugskosten aus gesundheitlichen Gründen
  • privat bezahlte Krankheitskosten (für Arzt, Medikamente, Krankenhausaufenthalte)
  • Pflegekosten
  • Kurkosten
  • Mehrkosten durch eine Behinderung
  • Kosten für Haushaltshilfe bei Krankheit oder Behinderung
  • Kosten für Reinigungskräfte, Gärtner und Kinderbetreuung

Bei welchen Versicherungsleistungen fallen Steuern an?

Zahlt die Versicherung eine bestimmte Leistung aus, fallen unter Umständen Steuern an. Einige Beispiele:

  • Die Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Bedingungen steuerpflichtig.
  • Bei Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung ist der Ertragsanteil zu versteuern. Die Höhe des zu versteuernden Anteils ist abhängig vom Renteneintrittsjahr oder dem Renteneintrittsalter.

Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder steuerliche Beratung. Bei Bedarf sollte man sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden.

Stand: April 2025

Das Wort zum Schluss

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