Damit meine Erben wissen, was mit meinen digitalen Vermögenswerten geschehen soll, hinterlasse ich klare Anweisungen: Welche Konten werden gelöscht oder weitergeführt? Welche Daten werden gesichert? Fehlen diese Anweisungen, wird es für Angehörige schwierig und zeitaufwendig, auf die Konten zuzugreifen und sie zu verwalten. Deswegen spreche ich offen mit ihnen darüber und halte das Ganze noch mal schriftlich in einem Dokument fest. Dem Dokument füge ich eine Liste mit den Konten und den entsprechenden Zugangsdaten bei. Wenn es einen offiziellen Charakter haben soll und ich sowieso ein Testament verfasse bzw. verfassen lasse, halte ich darin Anweisungen zu meinem digitalen Nachlass fest.
Viele Online-Dienste haben Funktionen, um den Zugang zu Konten nach dem Tod zu regeln. Bei Facebook und Instagram bestimme ich einen Nachlasskontakt, der das Konto verwaltet, Beiträge teilt und Freundschaftsanfragen annimmt. Alternativ lässt sich mein Konto in einen Gedenkzustand versetzen oder dauerhaft löschen. Über den Inaktivitäts-Manager von Google entscheide ich, was mit meinem Konto passiert, wenn es für eine bestimmte Zeit inaktiv ist. Entweder erhält eine von mir gewählte Person eine Benachrichtigung mit Zugang zu meinen Daten oder das Konto wird gelöscht.