Mobilität
E-Scooter – Wann ein Kauf lohnt und Sie sicher losdüsen können
Ob im Urlaub oder Alltag – E-Scooter sind bequem und sparen Zeit. Was Sie wissen sollten, um die Freude an Ihrem Flitzer zu behalten.
Sie sind Teil der Verkehrswende und gerade in Großstädten Sinnbild für eine flexiblere Mobilität: E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller. Das Sharing-Angebot lässt kaum Wünsche offen und bringt Touristen wie auch Locals zügig von A nach B. Da sich die praktischen Flitzer bereits fest in den Alltag vieler Menschen etabliert haben, stellt sich schon bald die Kostenfrage: Weiter mieten oder doch kaufen?
Ab wann der Kauf lohnt, wie Sie einen eigenen Scooter vor Dieben schützen und was Sie brauchen, um direkt losbrausen zu können.
Kosten-Check beim E-Scooter: Ab wann lohnt der Kauf?
Sharing-Dienste wie Bird, Lime, Tier oder Voi begeistern in vielen Großstädten Fans von E-Scootern bzw. Elektro-Tretrollern. Flexibel und praktisch stehen sie an den Hot-Spots der Stadt bereit und bringen schnell von A nach B. Wer sich an das bequeme Cruisen gewöhnt hat und immer wieder gern zum elektrischen Roller greift, sollte die Kosten im Blick behalten: Denn wo einzelne Fahrten eine günstige Alternative zu Taxi oder ÖPNV bieten, kommt bei häufiger oder längerer Nutzung schnell eine ordentliche Summe zusammen.
Die Sharing-Kosten variieren je nach Anbieter und fallen für unterschiedliche Leistungen an. So ist zum Beispiel die Dauer erst mal egal. Für jede Nutzung bzw. Freischaltung ist grundsätzlich eine Gebühr von meist etwa 1 Euro fällig. Danach läuft die Kostenuhr nach Zeit. Pro Minute fallen bis zum Abstellen Gebühren von 15 bis 25 Cent an. Wer morgens beispielsweise 10 Minuten zum Bahnhof fährt, den Roller dort abstellt und abends die 10 Minuten wieder nach Hause zurückrollt, zahlt für insgesamt zwei Entsperrungen und etwa 20 Minuten Nutzung rund 6 Euro. Auf einen Monat hochgerechnet, also 20 Arbeitstage, belaufen sich die Kosten auf 120 Euro. Nach ein paar Monaten stellt sich dann schnell die Frage, ob der Kauf eines eigenen E-Flitzers nicht günstiger wäre.
Wie schnell sich ein Kauf gegenüber dem Sharing-Angebot rechnet, hängt von der Nutzungsintensität und dem Kaufpreis ab. Hier ist die Preisspanne enorm. Beim Discounter gibt es sie für unter 300 Euro, bei robusteren Markenfirmen geht der Kaufpreis schnell in Richtung 800 Euro. Beim Kostenvergleich zwischen Mieten und Kaufen sollte berücksichtigt werden, dass bei einem Kauf Nebenkosten anfallen im Gegensatz zum Mieten: Stromkosten für das regelmäßige Laden des Akkus, Kosten für Reparaturen und den Abschluss der notwendigen Versicherung, um überhaupt auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Trotzdem kann sich bei regelmäßiger Nutzung der Kauf durchaus lohnen – und zwar nicht nur wegen des Geldes, sondern auch, weil die manchmal nervige Suche nach einem freien und aufgeladenen Gerät entfällt.
E-Bike, E-Scooter, Pedelec – wo liegen die Unterschiede?
Der Wandel zur Elektromobilität hat nicht nur zahlreiche Zweiräder mit Antriebsunterstützung hervorgebracht, sondern auch viele unterschiedliche Begriffe, die oft synonym verwendet werden. Dabei gibt es einige grundsätzliche Unterschiede.
Die meisten Fahrräder mit einem unterstützenden Akku-Antrieb werden fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet. Dieser Begriff trifft nur auf die Bikes zu, die ganz ohne eigenen Krafteinsatz unterstützen, quasi nur auf Knopfdruck. Je nach Motorleistung überschreitet man schon mal die 20 km/h-Grenze, ab der es heißt, Helm tragen und Haftpflichtversicherung für das E-Bike abschließen.
Die deutliche Mehrheit der Fahrräder „mit Schub“ heißen korrekterweise Pedelecs. Sie funktionieren nur, wenn man selbst tritt. Sie unterstützen also lediglich den eigenen Kraftaufwand. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h schaltet der Motor ab. Pedelecs, die schneller fahren und eine Motorleistung von über 250 Watt aufbringen können, werden als S-Pedelecs bezeichnet. Für diese braucht man ein Versicherungskennzeichen, eine Zulassung und eine Haftpflichtversicherung. Auch der Helm ist Pflicht.
Gleiches gilt für den E-Roller bzw. Motorroller – ohne Helm darf der nicht starten. Für den E-Roller benötigt man einen Moped-Führerschein, eine Zulassung und Versicherung. Bis 50 ccm genügt ein Versicherungskennzeichen. Auf dem E-Roller darf auf dem Sozius sogar noch Freund oder Freundin mitfahren.
Einen E-Scooter oder Elektro-Tretroller dagegen definiert die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) als „elektrisch betriebenes Fahrzeug ohne Sitz und selbstbalancierendes Fahrzeug.“ Gefahren wird im Stehen mit bis zu maximal 20 km/h. Benötigt werden eine Zulassung und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer auch eine Haftpflichtversicherung (Versicherungsplakette).
Auf welche Sicherheitsvorkehrungen sollte ich beim Elektro-Tretroller achten?
In punkto Sicherheit gibt es sogenannte „fahrdynamische“ Mindestanforderungen, die der E-Scooter erfüllen muss, um sicher durch die Straßen zu fahren. Dazu zählen: zwei Bremsen, eine Beleuchtungs- und eine Signalanlage (Hupe). Seitliche Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit. Und ein Helm, der zwar ähnlich wie bei Fahrradfahrern keine Pflicht ist, schützt bei einem Sturz den Kopf und kann Leben retten.
Die Sicherheitsqualität hängt stark vom Modell ab. So sind die Discounter-Modelle zwar preiswert zu haben, doch der günstige Preis hat seine Gründe. Stabilität, Langlebigkeit der Belastungsstellen und Materialqualität weisen oft Mängel auf. Tests bemängeln bei manchen E-Scooter-Modellen sogar Bremsen mit zu geringer Bremskraft. Das ist im Ernstfall fatal, denn ein längerer Bremsweg erhöht zwangsläufig das Unfallrisiko.
Wie für Fahrradfahrer gilt im Straßenverkehr leider auch für E-Scooter-Fahrer, dass sie leicht zu übersehen sind. Besser nicht aufs Vorfahrtsrecht pochen, sondern im Zweifel lieber absichern, damit die anderen Verkehrsteilnehmer einen wahrnehmen. Das erhöht die Sicherheit.
Das statistische Bundesamt registrierte im Jahr 2022 insgesamt 5.470 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Darunter waren sieben Tote.
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Nicht jeder schwingt sich direkt zum Start der Zweirad-Saison auf seinen E-Scooter. Da wäre es doch schade, wenn Sie trotzdem fürs ganze Jahr bezahlen müssten, oder? Mit der taggenauen Abrechnung der Debeka legen Sie den Start Ihrer Saison selbst fest und profitieren von einem günstigeren Beitrag.
Promillegrenze und Mindestalter – was gilt bei E-Scootern?
Fahren unter Alkoholeinfluss erhöht immer das Risiko, sich und andere zu gefährden. Die Alkoholgrenze beim Fahren mit E-Scootern liegt aktuell bei 0,5 Promille. Bei Fahranfängern in der Probezeit sowie bei Fahrern unter 21 Jahren gilt sogar 0,0 Promille. Gerade zum Start des E-Scooter-Booms passierten viele Unfälle unter Alkoholeinfluss. Die meisten Sharing-Anbieter haben daraufhin ihre Geschäftszeiten beschränkt, zum Beispiel von 7 bis 22 Uhr, um nächtliche Alkoholfahrten zu vermeiden.
E-Scooter darf man bereits ab 14 Jahren fahren, ein Führerschein wird nicht zwingend benötigt. Laut AGBs der Sharing-Betreiber müssen Sie allerdings bestätigen, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Ein Fahren mit 14 Jahren kommt daher eigentlich nur mit einem eigenen E-Scooter in Frage.
Übrigens kann sich das Fahren unter Alkoholeinfluss (z. B. 1,6 Promille) auch auf den Führerschein auswirken. Laut Bußgeldkatalog 2022 ist eine strafbare Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille anzunehmen, dann folgt eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Nebenstrafen können ein 6-monatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis sein. Jedoch kann eine Grenze bereits ab 0,3 Promille gezogen werden, wenn sich der E-Scooter-Fahrer auffällig verhält (§316 Strafgesetzbuch Trunkenheit im Verkehr). Dann gelten die gleichen Strafen wie ab 1,1 Promille.
Braucht mein E-Scooter eine Zulassung?
Ja, denn E-Scooter fallen unter die Verordnung für „Elektrokleinstfahrzeuge“. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, auch Zulassung genannt. Ob das Fahrzeug diese bereits hat, erkennt man an dem Typenschild unter dem Roller. Prüfen Sie das am besten direkt beim Kauf. Denn fehlt die Zulassung, darf der neuen Flitzer nur auf privatem Gelände fahren. Mit einer Zulassung darf das Fahrzeug Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Fehlen diese, wird auf die Straße ausgewichen, denn der Gehweg ist für die E-Fahrzeuge tabu.
Muss ich meinen E-Scooter versichern?
Der E-Scooter muss mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Diese ist Pflicht, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Sie übernimmt dann Sach- und Personenschäden, die mit dem Scooter im Straßenverkehr verursacht werden. Wer eine Haftpflichtversicherung abschließt, bekommt eine sogenannte Versicherungsplakette: ein Kennzeichen bzw. einen Aufkleber, der am Scooter unter der Rückleuchte angebracht werden muss. Diese gilt dann für ein Versicherungsjahr, das heißt vom 1. März eines jeden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Damit sofort erkennbar ist, wer für das aktuelle Jahr versichert ist, wechselt jährlich die Farbe der Versicherungsplakette.
Also immer rechtzeitig an die Plakette für die neue Saison denken! Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro. Außerdem bestünde bei einem Unfall keinerlei Schutz und der gesamte Schaden – auch von anderen Unfallteilnehmern – müsste aus eigener Tasche bezahlt werden. Die neue Plakette gibts bei den Versicherern schon zu Jahresbeginn. So können Sie im März direkt weiterdüsen.
Wie kann ich meinen Elektro-Tretroller gegen Diebstahl schützen?
Weil die meisten E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller unter 20 Kilogramm wiegen, sind sie leicht von Unbefugten wegzutragen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen sind absolut empfehlenswert. Jedoch sind E-Scooter durch die kleinen Räder und den offenen Lenker nicht ganz so einfach mit einem Schloss zu sichern wie beispielsweise ein E-Bike oder Pedelec. Sie können aber mit speziellen Schlössern die relativ kleinen Räder sichern oder direkt an den Bremsscheiben ein Schloss anbringen.
Eine Alarmanlage oder ein versteckt angebrachter GPS-Tracker erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Diebe die Finger vom Fahrzeug lassen oder dass es nach einem Diebstahl zumindest wiedergefunden werden kann.
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen sind die Langfinger dennoch viel zu oft erfolgreich. Dann ersetzt eine Versicherung den Schaden. Während die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung z. B. bei einem Unfall Schäden an Dritten übernimmt, greift eine zusätzliche Teilkaskoversicherung auch bei Diebstahl – und übernimmt den eigenen Schaden. Meist verbleibt dann nur eine Selbstbeteiligung. Abgedeckt ist damit nicht nur Diebstahl, sondern auch andere Risiken wie Brand, Sturm und Überschwemmung. Zusammenstöße mit Tieren oder Tierbisse am Material oder der Elektronik sind über eine Teilkasko versichert.
Kann meine Autoversicherung meinen E-Scooter gleich mit versichern?
Nein, aber man kann dennoch profitieren. Ein E-Scooter ist ein eigenständiges Kraftfahrzeug, daher braucht er eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Manche Anbieter bieten Rabatte an, wenn man mehrere Versicherungen bei ihnen abschließt.
E-Scooter oder Elektro-Tretroller sind oft der Einstieg in den Straßenverkehr und das erste eigene Fahrzeug, gerade für junge Menschen. Einige Versicherer belohnen unfallfreies Fahren mit dem E-Scooter, indem sie die Zeit auf die Schadensfreiheitsklasse anrechnen. Wer als Scooter-Fahrer später einmal ein Motorrad oder Auto versichern will, startet dann direkt in einer günstigeren Schadensfreiheitsklasse.
Stand: Januar 2023