Leider ja, entweder alles oder nichts. Heißt, wenn Erben das Erbe annehmen, übernehmen sie nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch eventuelle Verbindlichkeiten und Schulden. Was tun? Wer ein Erbe nicht antreten möchte oder Bedenken wegen möglicher hoher Schulden hat, kann das Erbe ausschlagen. Dies verhindert, dass man die Schulden übernimmt. Allerdings gibt es gewisse Fristen – in der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem man vom Erbe erfahren hat –, in denen diese Ausschlagung geschehen muss. Wer unsicher ist, ob er ein Erbe antreten möchte, kann es unter Vorbehalt annehmen. Heißt, man nimmt das Erbe vorläufig an, behält sich aber das Recht, es später auszuschlagen. Schließlich kann sich herausstellen, dass die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen. Bevor man eine Entscheidung über Erbe annehmen oder ausschlagen trifft, sollte man einen professionellen rechtlichen Rat von einem Anwalt für Erbrecht einholen. Das hilft, die möglichen Risiken und Konsequenzen besser zu verstehen und die richtige Entscheidung für die eigene individuelle Situation zu treffen.