Das ist unterschiedlich. Man sollte genau klären, was vom Träger bzw. Projektanbieter abgesichert ist und was nicht – und sich das schriftlich bestätigen lassen. Dann bestehende Lücken mit einer privaten Absicherung schließen.
Privat Krankenversicherte ab 55 Jahren und versicherungsfreie Berufsgruppen wie Beamte können während des Bundesfreiwilligendienstes in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben. Für jüngere Versicherungspflichtige ist die gesetzliche Krankenversicherung Pflicht, deren Beiträge die Einsatzstelle zahlt.
Geht es über die Landesgrenze hinaus, sollte ich mich frühzeitig um eine Auslandsreisekrankenversicherung kümmern. Diese ist oft Voraussetzung für die Tätigkeit. Eine normale Auslandsreisekrankenversicherung gilt in der Regel für maximal sechs Wochen (Tipp: z. B. bei der Debeka zehn Wochen). Oftmals gilt die private Krankenversicherung zeitlich uneingeschränkt weltweit. Wichtig ist, dass auch darin gesonderte Leistungen für Auslandsaufenthalte eingeschlossen sind. Das sollte allerdings mit dem Versicherer direkt geklärt werden, wenn der Zweck des Auslandsaufenthalts feststeht.
Eine private Haftpflichtversicherung kann Schäden decken, die ich anderen zufüge. Ebenso eine private Unfallversicherung, die viele finanziellen Folgen eines Unfalls auffängt, weltweit und rund um die Uhr gilt. Manchmal trägt der Veranstalter die Kosten für eine Unfallversicherung während des Dienstes, beispielsweise für Teilnehmer des BFD. Die Kosten dafür trägt die Einsatzstelle. Dann prüfen, ob sie auch in der Freizeit gilt.
Sinnvoll bei Auslandseinsätzen ist eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung, falls ich die Reise aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht antreten kann. Mit einer Reisegepäckversicherung ist mein Gepäck während der Reise gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung abgesichert. Ich sollte darauf achten, dass alle Versicherungen die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts einschließen.