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Finanzen

Mieterhöhung: Wann sie zulässig ist und wie ich reagiere

Mieterhöhung: Was ist erlaubt und wann können Mieter widersprechen?

Bildquelle: AdobeStock

Mieterhöhungen treffen viele Menschen unvorbereitet, dabei regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sehr genau, wann und wie weit Vermieter die Miete anheben dürfen. Wer die eigenen Rechte kennt, kann prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen rechtmäßig ist, und im Zweifel widersprechen. Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mieterhöhung.

Ist eine Mieterhöhung ohne Begründung zulässig?

Nein. Jedes Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich begründet werden. Das Gesetz schreibt in § 558a BGB vor, dass Vermietende eines der vier anerkannten Begründungsmittel nutzen müssen: den örtlichen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei konkrete Vergleichswohnungen mit Adresse und aktueller Miete. Ein Brief, der nur mitteilt, dass die Miete auf einen bestimmten Betrag steigt, ist formal unwirksam. Mietende müssen einer solchen Erhöhung nicht zustimmen und riskieren auch keine negativen Folgen, wenn sie es nicht tun. Die Miete erhöht sich nämlich nicht von selbst. Ohne Zustimmung ändert sich nichts.

Welche Modernisierungen berechtigen zur Mieterhöhung?

Nicht jede Baumaßnahme gibt dem Vermietenden das Recht, die Miete anzuheben. § 555b BGB listet abschließend auf, was als Modernisierung gilt. Umlagefähig sind kurz gesagt bauliche Maßnahmen, die die Wohnung dauerhaft verbessern oder Energie sparen. Dazu zählen zum Beispiel energetische Modernisierungen...

  • ...durch die Energie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird
  • ...durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird
  • ...durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird
  • ...durch die die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert werden (etwa durch einen barrierearmen Umbau)
  • ...die neuen Wohnraum schaffen
  • bei denen ein erstmaliger Glasfaseranschluss gelegt wird

Reine Instandhaltungsarbeiten berechtigen dagegen nicht zur Mieterhöhung. Wird eine defekte Heizung eins zu eins ersetzt, handelt es sich um Erhaltungsaufwand, nicht um Modernisierung. Nach § 559 BGB darf der Vermieter bis zu 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Allerdings gelten hierbei einige Ausnahmen. Und: Öffentliche Fördermittel wie KfW-Zuschüsse müssen vorher abgezogen werden (§ 559a BGB).

Wann darf ein Mieter die Mieterhöhung ablehnen?

Eine Mieterhöhung können Mieter ablehnen oder ihr widersprechen, wenn das Schreiben formale Fehler enthält oder gesetzliche Grenzen überschreitet. Mieterhöhung ablehnen oder widersprechen? Entscheidend ist, ob die verlangte Miete nachvollziehbar begründet wurde und die Fristen eingehalten wurden. 

Konkret bedeutet das:

  • Halten Vermietende die Sperrfrist nicht ein,
  • fehlt die Begründung,
  • ist die Kappungsgrenze verletzt oder
  • liegt die geforderte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete,

sind Mieterhöhungen unwirksam.

Die Mieterhöhung ablehnen sollte man auch, wenn die Wohnung durch eine Modernisierung finanziell unzumutbar belastet wird. In diesem Fall greift der Härteeinwand nach § 559 Abs. 4 BGB. Als grobe Orientierung gilt: In der Rechtsprechung und Beratungspraxis wird teilweise ein Mietanteil von etwa 40 % des Haushaltsnettoeinkommens als Orientierung herangezogen. Eine feste gesetzliche Grenze ist das jedoch nicht. Entscheidend bleiben die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelfalls. Wer widersprechen möchte, muss das schriftlich tun, wobei der Widerspruch keine besondere Form benötigt. Sinnvoll ist es, den konkreten Fehler zu benennen.

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Ist die Mieterhöhung rechtens?

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Unser Tipp: Rechtsschutzversicherung

Als Unterstützung bei Streit um die Miete

Nicht jede Mieterhöhung lässt sich auf Anhieb eindeutig beurteilen. Je nach Vertrag, Begründung und Situation können unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten. Eine Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz­versicherung kann dabei helfen, die eigenen Interessen rechtlich zu prüfen und durchzusetzen. Je nach Tarif übernimmt sie beispielsweise Kosten für eine anwaltliche Beratung, ein gerichtliches Verfahren oder eine Mediation. Viele Versicherer bieten zusätzlich eine telefonische Erstberatung durch eine Anwältin oder einen Anwalt an. Ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz greift, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Wie viel Prozent darf eine Mieterhöhung maximal betragen?

Für Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt bundesweit die Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können Landesregierungen diese Grenze per Verordnung auf 15 % absenken. Das gilt nicht automatisch für ein ganzes Bundesland, sondern nur für die in der jeweiligen Verordnung genannten Gemeinden oder Gemeindeteile. Zu den Ländern, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, gehören unter anderem Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.


Zusätzlich zur Kappungsgrenze gilt die ortsübliche Vergleichsmiete als absolute Obergrenze. Selbst wenn die Kappungsgrenze noch Spielraum lässt, dürfen Vermietende die Miete nicht über das ortsübliche Niveau hinaus anheben (§ 558 BGB). Bei Modernisierungsmieterhöhungen gilt eine eigene Kappung: Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete höchstens um 3 Euro pro Quadratmeter steigen; bei Mieten unter 7 Euro pro Quadratmeter nur um 2 Euro (§ 559 Abs. 3a BGB).

Wie lange vorher muss man eine Mieterhöhung ankündigen?

Für eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt eine zweistufige Fristenregelung: Das Mieterhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden. Die neue Miete selbst wird jedoch erst wirksam, wenn sie seit 15 Monaten nicht mehr verändert worden ist (nach § 558 BGB. Praktisch bedeutet das: Geht das Schreiben im Januar zu, kann die erhöhte Miete frühestens ab dem 1. April fällig werden, weil Mietende bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit haben, die Mieterhöhung zu prüfen und zuzustimmen (§ 558b BGB).

 

Bei Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter die geplanten Arbeiten mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich ankündigen (§ 555c BGB). Unterlässt er das oder enthält sie wesentliche Pflichtangaben nicht, wird die erhöhte Miete nach einer späteren Modernisierungsmieterhöhung grundsätzlich erst sechs Monate später fällig (§ 559b Absatz 2 Nummer 1 BGB).

Hinweis

Mieterhöhung: Zustimmung und Frist

Für die Zustimmung zu einer Mieterhöhung gilt eine gesetzliche Frist. Mieter haben bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens Zeit, die Forderung zu prüfen und der Mieterhöhung zuzustimmen.

Häufige Fehler bei einem Mieterhöhungsverlangen

Was sind formale Fehler bei einer Mieterhöhung?

Formale Fehler machen ein Mieterhöhungsverlangen unwirksam, Vermietende müssen dann das Prozedere erneut beginnen. Die häufigsten Fehler:

  • Das Mieterhöhungs­verlangen liegt nicht in Textform vor (§ 558a Absatz 1 BGB).
  • Die Begründung fehlt oder bleibt so pauschal, dass der Mietende die verlangte Erhöhung nicht nachvollziehen kann.
  • Ein einschlägiger qualifizierter Mietspiegel wird nicht genannt, obwohl der Vermieter ein anderes Begründungsmittel verwendet (§ 558a Absatz 3 BGB).
  • Ein ungeeigneter Mietspiegel oder eine falsche Einordnung der Wohnung. Das betrifft in erster Linie die inhaltliche Berechtigung beziehungsweise die Höhe der verlangten Miete.

 

  • Eine nicht eingehaltene Sperr- oder Wartefrist. Das ist ein zeitlicher beziehungsweise materiell-rechtlicher Fehler.
Wichtig

Der fehlende Hinweis auf einen qualifizierten Mietspiegel macht das Mieterhöhungsverlangen zwar formell fehlerhaft, es ist aber nicht zwingend endgültig unwirksam. Vermietende können den Mangel grundsätzlich beheben und ein neues oder ergänzendes Verlangen stellen.

Wann ist eine Mieterhöhung nicht zulässig?

Mieterhöhungen sind i.d.R. in folgenden Fällen von vornherein unzulässig:

  • Die aktuelle Miete liegt bereits auf dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete oder darüber.
  • Die Kappungsgrenze von 20 % (oder 15 % in angespannten Märkten) ist innerhalb von drei Jahren bereits ausgeschöpft.
  • Es handelt sich um einen Staffelmietvertrag (§ 557a BGB) oder einen Indexmietvertrag (§ 557b BGB). Beim Indexmietvertrag koppeln Vermieter und Mieter die Höhe der Miete schriftlich an die Teuerung. Bei einem Staffelmietvertrag vereinbaren Mieter und Vermieter schriftlich, dass sich die Miete in bestimmten Zeiträumen um feste Geldbeträge erhöht. Ein genauer Plan legt fest, wann und um wie viel Euro die Miete steigt. Bei beiden Vertragsarten gelten eigene Regeln; zusätzliche Mieterhöhungen nach § 558 BGB sind ausgeschlossen.
  • Die 15-monatige Festschreibungsfrist seit der letzten Erhöhung ist noch nicht abgelaufen. Wie oft ist eine Mieterhöhung erlaubt? Siehe Fristenregelung oben.
  • Der Vermieter erhöht die Miete als Reaktion auf eine Mängelanzeige oder aus anderen sachfremden Gründen, die keinen gesetzlichen Erhöhungsgrund darstellen.

Welcher Mietspiegel gilt bei einer Mieterhöhung?

Maßgeblich ist grundsätzlich der Mietspiegel der Gemeinde, in der die Wohnung liegt. Das BGB unterscheidet in §§ 558c und 558d zwei Arten:

 

Der einfache Mietspiegel (§ 558c BGB) wird von der Gemeinde oder von Vermieter- und Mieterverbänden gemeinsam erstellt oder anerkannt. Er hat Indizwirkung für die ortsübliche Vergleichsmiete. Er dient also als Orientierung, kann aber im Streitfall durch konkrete und nachvollziehbar begründete Einwände erschüttert werden.

 

Der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern beider Seiten anerkannt. Ihm kommt gesetzliche Vermutungswirkung zu: Solange er ordnungsgemäß aktualisiert wurde, gilt, dass die darin ausgewiesenen Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend abbilden. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Vermietende dessen Angaben im Mieterhöhungsverlangen nennen, auch wenn er sich eigentlich auf Vergleichswohnungen stützt. Städte ab 50.000 Einwohnern sind verpflichtet, mindestens einen einfachen Mietspiegel zu erstellen. Qualifizierte Mietspiegel müssen alle zwei Jahre aktualisiert und nach vier Jahren neu erstellt werden.

 

Wo kein Mietspiegel existiert, kann die Erhöhung mit drei Vergleichswohnungen, einer Mietdatenbank oder einem Sachverständigengutachten begründet werden. Wer prüfen möchte, ob der Vermieter den richtigen Mietspiegel genutzt und die Wohnung korrekt eingeordnet hat, kann den Mietspiegel der eigenen Gemeinde im Rathaus oder online einsehen.

Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder steuerliche Beratung. Bei Bedarf sollte man sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder die eigene Rechtsschutzversicherung wenden. Der Text wurde fachlich geprüft und beruht auf vertrauenswürdigen Quellen, wie z. B. den angegebenen Gesetzestexten.

Stand: September 2026

Das Wort zum Schluss

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