Ein Picknick im Grünen, Bratwurst direkt vom Grillrost: Draußen essen hat etwas Besonderes und schmeckt ein bisschen nach Urlaub. Vor allem, wenn ich dafür neue Orte entdecke. An vielen Stellen in der Natur darf ich meine Picknickdecke ausbreiten. Ausnahmen sind beispielsweise Naturschutzgebiete, in denen ich die Wege nicht verlassen darf und auf Wiesen mit schützenswerten Blumen, auf denen Schmetterlinge und Wildbienen leben. Die Regeln können je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde variieren. Vor dem Picknick im Park werfe ich einen Blick auf die Parkordnung und beachte „Betreten verboten“-Schilder.
In vielen Städten und Gemeinden sind Grillflächen ausgewiesen, an die man den eigenen Grill mitnehmen darf, oder die mit festen Grillstellen versehen sind. Diese sind mancherorts vorher buchbar. Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Gemeinden und Städten. Im Wald ist Grillen abseits fester Grillstellen – und offenes Feuer überhaupt – grundsätzlich verboten. Denn gerade im Sommer ist die Waldbrandgefahr groß.
Tipp: Die Regeln des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Eigentümers vorab checken. Wichtig: Meinen Müll entsorge ich korrekt – oder nehme ihn wieder mit, wenn kein Mülleimer vorhanden ist.