facebook

Gesundheit

Plötzlich ist Papa Pflegefall – Was tun?

Was tun, wenn ein naher Angehöriger, vielleicht Vater oder Mutter, plötzlich pflegebedürftig wird? Wer bezahlt das überhaupt? Wissenswert gibt Tipps, wie man die beste Pflege erhält.

Ratgeber-Pflege

Wenn ein Elternteil den Alltag nicht mehr allein stemmen kann, sind Kinder zur Hilfe verpflichtet – zumindest moralisch, manchmal auch finanziell. Aber wie sieht die individuell optimale Pflege aus? Wie organisiert man das? Und wie wird sie finanziert? Vieles muss bedacht und in die Wege geleitet werden: Können Angehörige selbst betreuen? Ist ein Pflegedienst nötig? Oder gar ein Pflegeheim? Wer beurteilt das? Wo fängt man an? Und wie bekommt man einen qualifizierten Pflegedienst oder schnell einen Platz in einem guten Pflegeheim? Welche Möglichkeiten gibt es noch? Wir zeigen den zügigen Weg zur persönlich passenden Pflege-Lösung – Schritt für Schritt. Und erklären, wie man sich am besten vorbereitet.

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird?

Oft geht es ganz schnell: Ein Oberschenkelhalsbruch, ein Unfall oder eine Krankheit führen dazu, dass ein Mensch sofort Hilfe im Alltag benötigt, gar in einem Pflegeheim betreut werden muss. Eltern und Kinder sind in der Verantwortung füreinander. Wenn also Vater oder Mutter plötzlich nicht mehr alleine klarkommen, muss man sich manchmal schon in jungen Jahren mit dem Thema Pflege befassen, obwohl man das vielleicht gerne weit von sich wegschieben möchten. Wer berät bei einem Pflegefall?

 

Nicht selten geht es direkt aus dem Krankenhaus in die Pflegebedürftigkeit. Dort ist meist der Sozialdienst eine erste Anlaufstelle für Fragen. Auf jeden Fall sollte man möglichst schnell Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung aufnehmen, um einen Antrag auf Leistungen zu stellen. Diese vermitteln innerhalb von zwei Wochen eine Pflegeberatung. Bei der privaten Pflegeversicherung erfolgt die Beratung über compass. In vielen Fällen sind die Betroffenen selbst überfordert und Angehörige müssen bei der Organisation helfen. Im Auftrag des Pflegeversicherers prüft dann in der Regel der Medizinische Dienst in einem persönlichen Termin den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Es ist ratsam, sich auf diesen Termin vorher gemeinsam gut vorzubereiten, denn dabei stellt ein Gutachter den Pflegegrad fest. Und nach dem richtet sich, wie viel die Pflegeversicherung zahlt. Danach geht es an die Organisation der benötigten Hilfe.

Was ist überhaupt "pflegebedürftig"

Pflegebedürftigkeit orientiert sich daran, ob jemand bei der Bewältigung seines Alltags auf Hilfe angewiesen ist. Wenn das voraussichtlich für mindestens sechs Monate der Fall ist, springt die Pflegeversicherung ein. Das betrifft nicht nur körperliche Gebrechen, sondern auch geistige Beeinträchtigungen wie beispielsweise bei Demenz. Derzeit sind fünf Pflegegrade definiert: Sie reichen von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten (Pflegegrad 1), über erhebliche (Pflegegrad 2), schwere (Pflegegrad 3), schwerste Beeinträchtigungen (Pflegegrad 4) und schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5). Je nach Pflegegrad und festgestellter Notwendigkeit leistet die Pflegeversicherung für verschiedene Arten von Hilfe oder zahlt bestimmte Beträge aus.

Checkliste
Das ist zu tun, wenn Eltern zum Pflegefall werden

Checken, inwieweit Eltern Hilfe bei der Organisation der Pflege benötigen. Unterstützung und Begleitung bei diesen Schritten:

  • Kontakt zur Pflegekasse (gesetzlich Versicherte) bzw. zur privaten Pflegeversicherung (privat Versicherte) aufnehmen und Leistungen beantragen
  • Termin für Pflegebegutachtung vereinbaren
  • Mit Fragebogen auf Begutachtungstermin vorbereiten
  • Beim Termin mögliche Pflegehilfsmittel ansprechen
  • Pflegeberatung in Anspruch nehmen
  • Überlegen, wie die benötigte Pflege aussehen soll
  • Angebote von Dienstleistern einholen
  • Finanzielle Mittel prüfen und ggf. Sozialhilfe für Pflegebedürftigen beantragen
  • Entscheiden, was im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und des familiären Umfeldes möglich ist und Hilfe fest machen
  • Prüfen, ob die eigene Pflegevorsorge ausreicht und ggf. unverbindlich beraten lassen

Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?

Ist der Termin zur Pflegebegutachtung vereinbart, sollte der Betroffene selbst am besten mit Hilfe einer Vertrauensperson – und hier kommen Sie eventuell ins Spiel – vorher einen Fragebogen über Beschwerden, noch vorhandene Fähigkeiten und Defizite in sechs Lebensbereichen ausfüllen. Dabei geht es darum, wie mobil man noch ist, wie weit man sich noch selbst versorgen kann, ob man sich verständlich mitteilen kann, wie fit man noch im Geist und im Umgang mit anderen Menschen ist. Weiterhin, wie man sich verhält, ob es psychische Probleme gibt, wie der Alltag gestaltet wird und wie man mit Krankheit und entsprechender Therapie klarkommt.

Kann sich der betroffene Elternteil beispielsweise selbst waschen, an- und ausziehen? Nimmt er Medikamente wie vorgesehen selbstständig ein? Kann er allein einkaufen, zum Arzt, den Haushalt bewältigen? Wo benötigt er Hilfe? Der Fragebogen dient als Basis der Begutachtung und ist hier hinterlegt. Der Medizinische Dienst empfiehlt, wenn nötig, Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Handschuhe, Inkontinenzartikel, aber auch technische Hilfsmittel wie Badewannenlifter oder Pflegebetten.

Anzeige
Titelbild-Pflegevorsorge-Debeka

Selbst entscheiden, wie gepflegt wird

Pflegezusatzversicherung

Damit die Art der Pflege nicht vom eigenen Konto abhängt. Mehr finanziellen Spielraum ermöglicht eine private Absicherung in der Pflege von der Debeka.

Was kostet Pflege?

Ob die höchstmögliche Versorgung mit Pflegegrad 5 durch Pflegedienste zu Hause oder stationär im Heim etwa gleich viel kostet, hängt davon ab, welche Leistungen in Anspruch genommen werden: 2023 lag der Eigenanteil, der selbst bei einem Heimplatz zu zahlen ist, durchschnittlich bei mehr als 2.400 Euro pro Monat. Staatliche Zuschüsse sollen teilweise diesen Eigenanteil senken.

 

Während bei geringeren Pflegegraden Kosten und Eigenanteil weniger werden, bleibt der Eigenanteil im Pflegeheim gleich hoch. Der Aufenthalt im Pflegeheim wird von Jahr zu Jahr teurer. Die Pflegepflichtversicherung, zahlt nur einen Anteil. Einen beträchtlichen Batzen müssen Bewohner von Pflegeheimen aus eigener Tasche zusätzlich zahlen. Die Lücke schließen kann eine private Pflegezusatzversicherung.

Gibt es staatliche Hilfe bei Pflegebedürftigkeit?

Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Das geht bei einem privaten Krankenversicherer. Beide Varianten haben gleichwertige Leistungen, decken aber nicht alle entstehenden Kosten ab und sind eher als Grundsicherung zu sehen. Je nach festgestelltem Pflegegrad erbringen sie bestimmte Leistungen. Dabei kann man selbst entscheiden, wie und von wem man gepflegt wird: von privaten oder professionellen Kräften.

 

Fast immer muss man einen beträchtlichen Eigenanteil selbst zahlen. Der kann – auch bei häuslicher Pflege – im vierstelligen Euro-Bereich liegen. Also macht es Sinn, zusätzlich privat Vorsorge zu treffen, unabhängig davon, ob man privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Daran ändert selbst die jüngste Pflegereform nichts, die unter anderem ab 2024 den Eigenanteil bei vollstationärer Pflege im Heim mit Steuermitteln bezuschussen soll: 15 Prozent im ersten Jahr, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Trotzdem bleiben Kosten für Verpflegung und Unterkunft an den Bewohnern hängen.

 

Mit dem ergänzenden privaten monatlichen Pflegegeld „Pflege-Bahr“ fördert der Staat die eigene Vorsorge mit 60 Euro pro Jahr. Die Vorteile: Es gibt keine Gesundheitsprüfung und zum Beispiel bei der Debeka sind keine Kostennachweise erforderlich. Der „Pflege-Bahr“ kann bei privaten Krankenversicherungen abgeschlossen werden, leistet bei allen Pflegegraden – bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro pro Monat.

Ersatz-Pflegevorsorge

Welche private Absicherung für den Pflegefall gibt es?

Möglich sind beispielsweise eine Pflege-Rentenversicherung (Lebensversicherung, die Rente zahlt, wenn jemand pflegebedürftig wird), eine Pflegetage- bzw. Pflegemonatsgeldversicherung (fester Geldbetrag für jeden Pflegetag bzw. -monat, z. B. „Pflege-Bahr“) oder eine Pflegekostenversicherung (übernimmt ganz oder teilweise Restkosten, die die soziale oder private Pflegepflichtversicherung nach ihrer Vorleistung nicht übernommen hat).

 

Diese private Pflegezusatzversicherung schafft finanziellen Freiraum und senkt die Eigenbeteiligung bei Pflegeleistungen deutlich. Sie ist zum Beispiel für ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 150 Euro oder einem Vielfachen davon möglich. Das wird fällig, wenn der höchste Pflegegrad 5 festgestellt wird, bei geringeren Pflegegraden wird anteilig gezahlt. So können eigene Wünsche, wie man betreut werden möchte, eher berücksichtigt werden, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur den Grundbedarf.

 

Wenn also kein großes Vermögen vorhanden ist, ist eine private Vorsorge sinnvoll. Sie schützt das eigene Vermögen und gegebenenfalls das der Kinder, die unter Umständen für den Unterhalt der Eltern aufkommen müssen, wenn diese selbst nicht dazu in der Lage sind. Die private Pflegezusatzversicherung der Debeka zahlt je nach festgestelltem Pflegegrad. Egal, wofür das Geld eingesetzt wird: ambulanter Pflegedienst, pflegende Angehörige, Pflegeheim, private Pflegekraft. Wer privat abgesichert ist, kann auch umfangreiche Assistance-Leistungen erhalten, zum Beispiel bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim.

Werden nur alte Menschen pflegebedürftig?

Der größte Teil der Pflegebedürftigen sind ältere Menschen. Statistisch gesehen sind mehr als 40 Prozent der Über-80-Jährigen auf Hilfe angewiesen. Doch ein Unfall oder eine Krankheit, die die Selbstständigkeit einschränkt, kann auch junge Menschen treffen.

Stand: April 2023

Das Wort zum Schluss

Mit diesem Ratgeber der Debeka-Redaktion möchten wir unsere Kunden und Leser mit interessanten Inhalten und Ratschlägen bei ganz alltäglichen Fragen unterstützen. Die Inhalte werden nach journalistischen Grundsätzen entwickelt werden von der Debeka kostenlos bereitgestellt. Sie enthalten keine Werbung externer Partner oder anderer Produktanbieter. Insofern Produkte der Debeka empfohlen werden, beachten Sie bitte, dass diese Empfehlung keine individuelle Beratung ersetzen kann. Bei Fragen zu Produkten der Debeka steht Ihnen ein Berater in Ihrer Nähe gern zur Verfügung.