„Reha“ ist die Kurzform von Rehabilitation. Das Ziel einer Reha ist es, die körperliche, seelische und soziale Gesundheit nach einer Krankheit, Operation oder einem Unfall wiederherzustellen oder zu stabilisieren. Sie hilft, wieder möglichst selbstständig und aktiv am Leben teilzunehmen – beruflich wie privat. Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf eine Rehabilitation, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Nach einer OP bspw. soll die Reha dazu beitragen, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten. Die Kosten für eine Reha übernimmt in der Regel die Krankenversicherung (bei medizinischer Reha), die Rentenversicherung (bei Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit), die Unfallversicherung (bei Arbeitsunfällen) und in bestimmten Fällen Jugend- und Sozialämter.
Eine Reha beantrage ich, indem mein Hausarzt oder Facharzt feststellt, dass eine Reha für mich sinnvoll ist. In dem Reha-Antrag kann ich sogar von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und selbst mitbestimmen, in welcher Reha-Klinik ich behandelt werden möchte. Die Klinik muss für meine medizinische Indikation geeignet sein. Nach Prüfung erhalte ich eine Zusage oder Absage. Bei Ablehnung kann ich Widerspruch einlegen.
Eine Rehabilitation ist mehr als nur „ein paar Anwendungen“ – sie ist ein ganzheitlicher Prozess. Ich erhalte medizinische Hilfe, psychologische Unterstützung, Beratung zu Beruf und Alltag sowie Tipps für einen gesunden Lebensstil. Ich schöpfe neue Kraft, gewinne Vertrauen in meinen Körper und ordne mein Leben neu.