Beamte durchlaufen in ihrer Laufbahn verschiedene Phasen, die mit spezifischen Rechten und Pflichten verbunden sind.
- Beamte auf Widerruf: Diese Phase betrifft Beamtenanwärter, die sich noch in der Ausbildung befinden. Sie können jederzeit entlassen werden. Meist endet diese Phase mit einer Abschlussprüfung. Beamtenanwärter erhalten Bezüge und haben Anspruch auf Beihilfe.
- Beamte auf Probe: Nach erfolgreichem Abschluss und dem Vorbereitungsdienst, wie beispielsweise das Referendariat, werden Beamte auf Probe ernannt. Diese Phase dient der Überprüfung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Hinblick auf die Verbeamtung auf Lebenszeit.
- Beamte auf Lebenszeit: Nach erfolgreicher Probezeit und einer dienstlichen Beurteilung erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Dies geschieht durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde, die den Status „auf Lebenszeit“ offiziell bestätigt.