Qualifiziert und befugt für ein Gutachten nach § 23 StVZO sind amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer von Technischen Prüfstellen oder Prüfingenieure, die für amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie DEKRA, TÜV, GTÜ oder KÜS arbeiten.
Geprüft wird auf Originalität und Zustand des Fahrzeugs. Unter die Lupe genommen werden unter anderem Karosserie, Motor, Fahrwerk und Innenraum. Dabei wird besonders auf den Erhaltungszustand, die Originalteile und eventuelle Restaurierungen geachtet. Das Gutachten bestätigt im besten Fall, dass das Fahrzeug die Kriterien für ein H-Kennzeichen erfüllt.
Die Kosten für ein Oldtimer-Gutachten variieren. Wichtig: Dem Gutachter mitteilen, für welchen Zweck das Gutachten gedacht ist, denn es gibt auch noch ein Wertgutachten.