Finanzen
Wie wird unsere Hochzeit perfekt?
Die wichtigsten To Dos und Änderungen, wenn ein Paar heiratet
Zwei Menschen wollen den Hafen der Ehe ansteuern. Wie wird die Hochzeit ein unvergessliches Fest? Was ändert sich automatisch, wenn ein Paar heiratet? Welche Behördengänge stehen an? Von Namensänderung über Steuerklasse bis zu möglichen Rabatten gibt WissensWert Tipps.
Wie plane ich unsere Hochzeit?
Was ist uns wichtig bei unserer Hochzeit? In welchem Rahmen wollen wir feiern? Soll es ein bestimmter Termin sein? In welchem Ambiente? Das ist so individuell wie das Paar selbst. Einige Dinge müssen mit großem zeitlichem Vorlauf geplant und gebucht werden, manche sogar schon ein Jahr im Voraus, wie zum Beispiel der Veranstaltungsort für die Feier. Ist er zum vorgesehenen Termin ausgebucht: Kommt eine Verschiebung des Termins infrage? Ist eine kirchliche Trauung gewünscht, eine freie oder reicht das Standesamt? Gerade an Mai-Wochenenden oder bei Schnapszahlen im Datum sind die Termine begehrt.
Welcher Name nach Heirat?
Die Namensfrage ist gar nicht so einfach und oft der erste Test für die Partnerschaft. Denn einigen wir uns auf den Namen eines Ehegatten, bedeutet das: Einer gibt seinen Namen und damit einen Teil seiner Identität auf. Andere freuen sich auf einen klangvolleren Namen. Durch eine Gesetzesneuregelung, die voraussichtlich im Mai 2025 in Kraft tritt, soll es künftig zudem möglich sein, einen aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Ehedoppelnamen zu wählen. Natürlich kann auch jeder seinen Geburtsnamen behalten. Nach einem familiären Ereignis wie Ehe oder Scheidung kann der gewählte Name wieder geändert werden. Einigt sich das Paar nicht auf einen gemeinsamen Ehenamen und bekommt ein Kind, gibt es mehrere Möglichkeiten für seinen Geburtsnamen: der Familienname eines Ehegatten oder ein aus beiden Namen gebildeter Doppelname. Können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht auf einen Geburtsnamen einigen, erhält das Kind einen in alphabetischer Reihenfolge aus den Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen.
Welche Dokumente muss ich nach der Trauung ändern?
Mit einer Namensänderung werden Ausweisdokumente mit dem alten Namen ungültig und neue sollten unverzüglich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Existiert bereits ein anderes Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel ein Reisepass, kann vorerst dies zur Identifizierung verwendet werden. Mitzubringen sind ein aktuelles biometrisches Passfoto, der alte Ausweis sowie die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Kopie. Wird der Ausweis vor der Eheschließung beantragt, ist auch die Terminbestätigung für die standesamtliche Trauung mitzubringen.
Eine Pflicht, nach einer Namensänderung den Führerschein zu ändern, besteht zwar nicht. Es vermeidet aber Irritationen bei Verkehrskontrollen. Spätestens beim nächsten regulären Führerscheinumtausch wird der neue Name eingetragen. Einen neuen Führerschein erhält man bei der Fahrerlaubnisbehörde, die oft dem Straßenverkehrsamt oder der Kfz-Zulassungsstelle zugeordnet ist, oder ggf. im Bürgerbüro. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief lassen sind ebenfalls dort ändern, hier ist die Änderung bei einem neuen Namen Pflicht.
Rabatte
als Ehepaar
sichern
Das ändert sich automatisch nach der Hochzeit
- Steuerklasse: Die Behörde, die die Ehe schließt, meldet die Eheschließung an die Finanzverwaltung. Standardmäßig werden beide Partner in Steuerklasse IV eingestuft. Falls ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, kann die Steuerklassenkombination III und V sinnvoller sein. Diese Kombination des sogenannten Ehegattensplittings muss beim Finanzamt beantragt werden.
- Güterstand: Haben Eheleute nichts anderes vereinbart, zum Beispiel über einen Ehevertrag, leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe, wird das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Eheleuten ausgeglichen (Zugewinnausgleich). Das gilt auch für die Rentenansprüche.
- Erbrecht: Ob und zu welchen Teilen sich Ehegatten im Todesfall eines Ehepartners beerben, hängt davon ab, ob es ein Testament bzw. einen Erbvertrag gibt oder die gesetzliche Erbfolge gilt. Bei der gesetzlichen Erbfolge ist der gewählte Güterstand ausschlaggebend. Bei der Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Wurde ein Ehegatte enterbt, besteht zumindest ein Anspruch auf einen Pflichtteil.
- Unterhaltspflicht: Ein verheiratetes Paar ist einander zum Unterhalt verpflichtet: durch Arbeit, Vermögen oder Haushaltsführung. Eine Unterhaltspflicht in Form einer Geldrente besteht auch beim Getrenntleben und je nach den Umständen des Einzelfalls nach einer Scheidung.
- Sorgerecht: Bei gemeinsamen Kindern haben verheiratete Paare automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
- Stirbt ein Ehegatte, kann Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung bestehen.
Oft gibt es Rabatt oder Vergünstigungen für Verheiratete und Familien: Es lohnt sich, zum Beispiel bei Telefonanbietern, Vereinen oder Fitness-Studios und Versicherungen nachzufragen. Familientarife gibt es zum Beispiel in der Privathaftpflicht- oder Unfallversicherung.
Wen muss ich über meine Eheschließung informieren?
Meinen Arbeitgeber informiere ich über die Heirat, auch über die gegebenenfalls neue Steuerklasse. Die Krankenkasse und Versicherungen erhalten die Neuigkeit, da sich die Versicherungsbedingungen ändern können. Der Vermieter sollte den neuen Familienstand kennen. Eventuell macht es Sinn, den Partner in den Mietvertrag aufzunehmen.
Erfolgte mit der Hochzeit eine Namensänderung, müssen Banken, Finanzinstitute, Energieversorger, Telefon- und Internetanbieter unterrichtet werden. Außerdem das private Umfeld auf den aktuellen Stand bringen: Wo bin ich Mitglied? Was habe ich abonniert? Von wem erhalte ich regelmäßig (gewollt) Post?
Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder steuerliche Beratung. Bei Bedarf sollte man sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden.
Stand: Februar 2025